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Die Düngeregeln der Nachbarn

Lesezeit: 4 Minuten

Deutschland fürchtet durch eine schärfere Düngeverordnung (DüV)eine Wettbewerbsverzerrung. Aber stehen wir im EU-Vergleich wirklich so schlecht da? Eher nicht, zeigt unser Vergleich.


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Die EU wirft Deutschland vor, nicht entschieden genug gegen die Nitratbelastung in den Gewässern vorzugehen und fordert eine Nachbesserung der DüV von 2017. Die anstehenden Verschärfungen werden vor allem die Betriebe in den „roten Gebieten“ zu spüren bekommen. Durch die Vorgaben müssen mehr Viehhalter und Biogasanlagen Gülle bzw. Gärreste abgeben. Dies wird nicht ohne steigende Kosten zu machen sein. Hinzu kommt, dass eine langfristige Düngung unterhalb des Pflanzenbedarfs Ertragseinbußen nach sich ziehen wird.


Der Unmut unter den Landwirten ist groß. Neben dem Ärger auf die Politik und die Sorge um die eigenen Betriebe, steht auch die Frage im Raum, ob in Deutschland schärfere Regeln gelten, als bei den Nachbarn. Ein Blick über die Grenzen lohnt sich daher. Wir haben in den Niederlanden, Dänemark und Polen nachgefragt, was die Landwirte dort befolgen müssen.


Politisches Tauziehen in Deutschland


Politik, Wissenschaft und Lobbyverbände rangen lange um einen Kompromiss zur DüV 2017. Es galt, die Nitratproblematik deutscher Gewässer in den Griff zu bekommen. Fast 28% der Messstellen, die direkt der Landwirtschaft zugeordnet sind, weisen Werte über 50 mg Nitrat/l auf. Die Auslegung des Messnetzes gilt als Mitursache für die drohende Verschärfung aus Brüssel. Dem gehen wir in der kommenden Ausgabe 6/2019 auf den Grund.


Die deutschen Landwirte fühlen sich ungerecht behandelt und fürchten um ihre Konkurrenzfähigkeit. Während in Polen die Nitrat-Situation weniger dramatisch ist, ist die Situation für Holländer und Dänen ähnlich wie in Deutschland. Sie schauen daher genau hin, was in Deutschland gerade passiert. Denn ihre Landwirte unterliegen bereits seit Jahren scharfen Auflagen (siehe Übersicht S. 56) und sehen sich ihrerseits ebenfalls in ungleichem Wettbewerb.


Die Niederlande regeln Düngung im Detail


In den Niederlanden gibt es seit 2003 das Aktionsprogramm zur Nitratrichtlinie. Darin finden sich je nach Bodenart genaue Obergrenzen zur Stickstoff- und Phosphatdüngung. Diese orientieren sich am Pflanzenbedarf (siehe Übersicht). Auf den besonders nitratgefährdeten Sand- und Lössböden im Süden gelten schärfere Auflagen.


Landwirte dürfen Wirtschaftsdünger nur noch mit emissionsmindernder Technik ausbringen. Gülle ist auf unbestelltem Acker entweder direkt in den Boden zu injizieren oder in einem Arbeitsgang beim Ausbringen mit einzuarbeiten. Auch müssen die Betriebe den Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern, im Vergleich zur deutschen DüV, höher anrechnen. Für Schweinegülle gilt z.B. je nach Bodenart eine N-Verfügbarkeit von bis zu 85%.


Dänemark gibt Düngermenge durch Quote vor


Die dänische Regierung gibt seit 1997 jährlich N-Quoten für jede Kultur heraus. Um Dünger zu erhalten, müssen die Betriebe registriert sein und jedes Jahr ihren Anbauplan einreichen. Danach bekommen sie ihre Düngermenge zugeteilt. Wer Dünger abgibt, muss dies melden. So lässt sich kontrollieren, ob der Landwirt die Quote einhält.


Seit 1997 war die Quote rückläufig, bis sie 2014 ihr Minimum erreichte. Für Futterweizen nach Getreide ließ die Regierung nur noch 153 kg N/ha zu.


Seit 2017 hob man die Quote wieder an, sodass die Landwirte nun wieder am Pflanzenbedarf orientiert düngen dürfen. Jedoch müssen sie im Gegenzug umfangreiche Zwischenfruchtmaßnahmen ergreifen. Diese sollen N-Überschüsse aus der höheren Düngung auffangen. Wird das Ziel von 350000 ha Zwischenfrucht im Jahr 2021 nicht erreicht, drohen Abschläge bei der Quote.


Wie in den Niederlanden ist die Gülleausbringung nur mit emissionsmindernder Technik möglich. Auf unbestelltem Acker müssen die Landwirte Gülle injizieren. Alternativ kann angesäuerte Gülle per Schleppschlauch ausgebracht werden. Schweinegülle ist mit 75% N-Verfügbarkeit anzurechnen.


Polen: Düngung nur mit genehmigtem Düngeplan


In Polen ist die Nitratproblematik zwar weniger brisant, dennoch müssen sich die Landwirte an aufwendige Vorgaben halten. Eine Düngung ist nur zulässig, wenn der Landwirt einen Düngeplan nach den vorgegebenen Obergrenzen errechnet und diesen bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt hat. Abschließend muss er ihn beim stellvertretenden Bürgermeister hinterlegen. Die Düngung wird schlaggenau dokumentiert.


Dagegen gibt es keine konkreten Vorgaben, mit welcher Technik Gülle auszubringen ist. ▶


anne-katrin.rohlmann@topagrar.com

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