Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

topplus Aus dem Heft

Düngebedarf – das ist 2021 neu

Lesezeit: 2 Minuten

Die neue DüV ist seit Mai 2020 in Kraft. Vieles ist darüber bereits geschrieben worden. Allerdings tauchen gerade bei der Düngebedarfsermittlung immer noch einige Regelungen auf, die bisher wenig kommuniziert wurden. Dazu zählen:


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Zur Ermittlung des Düngebedarfs einer Kultur ist nun das Ertragsmittel der letzten fünf Jahre heranzuziehen (statt wie bisher der letzten drei Jahre).
  • Für Flächen, die in roten Gebietenliegen, sind zukünftig für dieses Ertragsmittel die Basisjahre 2015 bis 2019 ausschlaggebend (siehe DüV, Anlage 4). Damit will man einem Abwärtstrend aufgrund der geringeren Düngung entgegenwirken.
  • Weicht der Ertrag in 2015 bis 2019 in einem Jahr um mehr als 20% von dem jeweils vorangegangenen Jahr ab, darf man für ein Jahr diesen Minderertrag verwerfen und durch das Vorjahresergebnis ersetzen.
  • Die N-Düngebedarfsermittlung der roten Flächen ist zu summieren und von dieser Summe ist dann der 20%ige Abschlag vorzunehmen.
  • Die Düngebedarfsermittlung einschließlich der P-Bodenuntersuchungs- und Nmin-Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
  • Darüber hinaus müssen Sie alle Düngemaßnahmen innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Schlagbezeichnung, Schlaggröße, Düngerart und -menge sowie der verfügbaren N-Menge aus organischen Düngern und der Nährstoffsumme für Gesamt-N und P aufzeichnen. Dabei ist zu beachten, dass die N-Anrechnung von Rindergülle, Schweinegülle und flüssigen Gärresten gestiegen ist (siehe DüV, Anlage 3).
  • Bis zum 31.3. des Folgejahres ist die Summe des betrieblichen Düngebedarfs für N und P zu ermitteln und die Summe der aufgebrachten N- und P-Mengen einschließlich der N-Bindung durch Leguminosen zu dokumentieren (DüV, Anlage 5).

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.