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Düngebedarf ermitteln: Die häufigsten Fragen

Lesezeit: 4 Minuten

Wie können Sie sich die Berechnung des Düngebedarfs erleichtern? Experten geben Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen.


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Wann ist überhaupt eine Düngebedarfsermittlung (DBE) erforderlich?


Antwort: Erhält ein Schlag mehr als 50kg N oder 30kg P pro Kalenderjahr und Hektar, muss vor der ersten Düngung der Kultur eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat erfolgen.


Muss die DBE für jeden einzelnen Schlag erstellt werden?


Antwort: Nein, es können Schläge mit derselben Vorfrucht, Zwischenfrucht oder Hauptfrucht bei gleicher Bodengüte zusammengefasst werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn im Vorjahr auf den Flächen unterschiedlich organisch gedüngt wurde.


Gibt es Ausnahmen, bei denen eine DBE entfallen kann?


Antwort: Ja. Ausgenommen sind Flächen mit Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, Streuobstwiesen ohne Wiesennutzung, Baum- und Rebschulen, Strauchbeeren und Baumobst, Dauerkulturen ohne Wein- oder Obstertrag sowie Kurzumtriebsplantagen. Grünland mit Weidehaltung und weniger als 100kg N-Ausscheidung pro ha und Jahr ohne zusätzliche Düngung fällt ebenfalls unter die Ausnahmen. Weiterhin sind Betriebe befreit, die auf keinem Schlag mehr als 50kg N oder 30kg P2O5 ausbringen. Wer weniger als 15ha bewirtschaftet, in der Summe weniger als 2ha Reben, Gemüse und Erdbeeren anbaut und bei dem gleichzeitig auch noch weniger als 750kg N aus eigener Tierhaltung anfallen, braucht ebenfalls keine DBE. Diese Befreiung erlischt allerdings, sobald Wirtschaftsdünger aus einem anderen Betrieb zugeführt wird.


Wo finde ich den NID-Wert?


Antwort: Vor einer Düngung muss der NID-Wert ermittelt werden. In Baden- Württemberg ist das mithilfe von Links, die man im Excel-Programm (siehe Kasten) unter „zum NID“ und bei „www.duengung-bw.de“ unter „Referenzwert nachschauen“ findet, möglich. Sie führen zum „Nitratinformationsdienst“ des LTZ Augustenberg. Dort lässt sich der aktuelle NID-Wert ablesen. Ist für die Kultur kein NID vorhanden, muss er mit eigenen Proben belegt werden.Die LfL Bayern veröffentlicht ab Ende Januar für alle Kulturarten vorläufige Nmin-Werte (http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php). Sie können für eine frühzeitige Düngebedarfsermittlung verwendet werden. Sollte aber der endgültige Nmin-Wert, den die LfL später veröffentlicht, über 10kg höher sein als der vorläufige, ist die Düngeplanung zu wiederholen.


Wie wird der Ertragsdurchschnitt berechnet, wenn in einem der drei letzten Jahre eine Missernte enthalten ist?


Antwort: Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten drei Jahre durch z.B. Trockenheit, Frost oder Überschwemmung um mehr als 20% vom Niveau des vorangegangenen Jahres ab, kann der Vorjahreswert herangezogen werden. In Bayern sind für die wichtigsten Feldfrüchte die Erträge je Landkreis zusätzlich als Grundlage für die DBE im Internet abrufbar.


Kann man bei der organischen Düngung von den vorgegebenen Nährstoffgehalten abweichen?


Antwort: Ja. Man darf von den Standardwerten abweichen, muss die neuen Werte aber durch eigene Analysen von einem anerkannten Labor belegen.


Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung des DBE-Wertes oder des maximalen Bilanzüberschusses?


Antwort: Wird bei Stickstoff höher gedüngt als die DBE erlaubt, ist das ein Verstoß gegen die Düngeverordnung. Das ist auch der Fall, wenn beim Nährstoffvergleich im dreijährigen Schnitt ein Überschuss von mehr als 50kg N (ab 2018) oder im Sechsjahresschnitt mehr als 10kg P2O5 (ab 2018) überschritten wird. Ein solcher Verstoß führt zu einer kostenpflichtigen Nachschulung (Düngeberatung).


Kann ich den ermittelten N-Wert bedenkenlos düngen?


Antwort: Die Düngebedarfsermittlung ergibt die Höchstdüngermenge, die vom angegebenen Sollertrag ausgeht. Sie darf nicht überschritten werden. Weniger zu düngen, ist natürlich immer möglich, z.B. bei ungünstiger Witterung wie etwa langer Trockenheit. Dadurch kann der erwartete Ertrag nicht erreicht werden, sodass die Kultur die berechnete Düngerhöchstmenge auch nicht benötigt.


Wie kann ich als Tierhalter einen höheren Grünlandertrag als den in den Programmen vorgegebenen belegen?


Antwort: Da Grünlanderträge in der Regel nicht gewogen werden, errechnet sich ihr Ertrag aus der Futtermenge und den Inhaltsstoffen zuzüglich Zukauf abzüglich Verkauf und unter Berücksichtigung des Vorrats.-sl-

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