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DüngeVO in der Zielgerade

Lesezeit: 2 Minuten

Das Tauziehen um die Novelle der DüngeVO geht in die nächste Runde. So hat die SPD-Bundestagsfraktion bei Beratungen zur Neufassung des Düngegesetzes, welche die rechtliche Grundlage für die DüngeVO schaffen soll, erneut die Einführung einer verpflichtenden Hoftorbilanz ab 2018 gefordert. Bislang sieht der Entwurf eine Verordnungsermächtigung dafür vor. Auch der agrarpolitische Sprecher der Grünen spricht sich für eine Hoftorbilanz zumindest für belastete Gebiete aus.


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Weitgehender sind die Forderungen der Umweltorganisation WWF. Sie will neben der Hoftorbilanz auch eine N-Überschussabgabe – einen „Gülle-Euro“ – einführen. Diese Abgabe solle den Landwirten zugute kommen, die nachhaltig produzierten.


Der Deutsche Bauernverband wies darauf hin, dass sich der vorliegende Entwurf bereits schwerwiegend auf die Landwirtschaft und vor allem die Tierhalter auswirken werde. Zudem käme er den Forderungen der EU-Kommission weitestgehend entgegen. Für Diskussion sorgen zurzeit auch die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Beiräte für Umwelt, Agrarpolitik und Düngung sowie der Deutschen Gesellschaft für Pflanzenernährung. Auch sie sprechen sich für eine sofortige Einführung der Hoftorbilanz aus. Ihre Kernpunkte:


  • Die unvermeidlichen N-Verluste beim Ausbringen von Wirtschaftsdüngern seien problematisch.
  • Es solle keine P-Überschüsse auf hoch versorgten Böden mehr geben. Dazu werden Übergangsregelungen vorgeschlagen.
  • Bei der Ermittlung des Düngebedarfs seien die P-Vorgaben zu vage.
  • Ammoniumhaltige Wirtschaftsdünger solle man künftig direkt einarbeiten.
  • Eine Derogationsregelung für Gärreste aus Biogasanlagen lehnt man ab.
  • Auch für Gärreste soll es Lagerkapazitäts-Regelungen geben.


Die komplette Stellungnahme steht unter www.topagrar.com/heft+

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