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Eco-Schemes: Gezielt Dauergrünland fördern

Lesezeit: 6 Minuten

Für Grünland greifen die geplanten Eco-Schemes zu kurz. Neun Verbände haben eine eigene Idee. Die Position erklärt Dr. habil Hans Hochberg, Vorsitzender des Deutschen Grünlandverbandes.


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Die Eco-Schemes (Ökoregelungen) der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind noch in der Ausgestaltung. Welche Maßnahmen sind für Grünland geplant?


Hochberg: Bei dem vom Bundestag im Juni beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der GAP in Deutschland, dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG), sind sieben bundesweit einheitliche Maßnahmen geplant. Von diesen könnten Grünlandbewirtschafter als Maßnahme Altgrasstreifen oder -flächen anlegen, das gesamte Grünland des Betriebes extensivieren (max. 1,4 RGV/ha LF, kein Mineraldüngereinsatz), müssen mindestens vier Kennarten nachweisen und/oder in Natura2000-Gebieten nach Naturschutzvorgaben wirtschaften. In Summe ist das Grünland trotz seines herausragenden Stellenwertes beim Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz im GAPDZG völlig unterrepräsentiert.


Warum kommt das Grünland zurzeit noch zu kurz?


Hochberg: Die extensive Dauergrünlandbewirtschaftung und die 4-Kennarten-Maßnahme sind bekannte Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule der GAP, die in vielen Bundesländern mit angemessenen Beihilfen ausgestattet waren.


So können ökologisch wirtschaftende Grünlandbetriebe die geplante Maßnahme „Gesamtbetriebliche Grünlandextensivierung“ gar nicht nutzen und für die grünlandreichen Milchviehbetriebe wäre es nur sehr eingeschränkt möglich. Die 4-Kennarten-Maßnahme dürfte sich in den Gebieten mit Gunststandorten auf einen überschaubaren Flächenanteil beschränken. Altgrasstreifen oder -flächen anzulegen sowie Natura2000-Flächen naturschutzkonform zu bewirtschaften, kann auch nur einen begrenzten betrieblichen Flächenanteil einnehmen.


Das heißt, die bisher für das Grünland vorgesehenen Regelungen können mehrheitlich nur für einen geringen einzelbetrieblichen Grünlandflächenanteil in Anspruch genommen werden. Die ohnehin problematische Einkommenssituation grünlandreicher Betriebe wird sich dadurch weiter verschlechtern. Aber gleichzeitig gilt das Grünlanderhaltungsgebot der EU. Wie sollen diese Betriebe bei den geringen am Markt zu erzielenden Erlösen eine nachhaltige, existenzsichernde Bewirtschaftung mit immer weniger staatlicher Beihilfe künftig gewährleisten?


Die Direktzahlungen aus der 1. Säule leisten einen Grundbeitrag zur Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität, zum Klimaschutz sowie zur Existenzsicherung – aber nur, wenn sie in angemessener Höhe genutzt werden können. Die Grünlandbetriebe verlieren überproportional an Zuwendungen aus der 1. Säule und deshalb besteht dringender Ergänzungsbedarf bei den Ökoregelungen!


Als weitere Eco-Schemes fordern z.B. Pro Weideland und AbL eine „Weidekuhprämie“, der Deutsche Bauernverband einen „Grünland-Klima-Bonus“. Wo liegen dabei die Probleme?


Hochberg: Die Forderungen sind berechtigt, aber als Eco-Scheme ungeeignet. Die „Weidekuhprämie“ ist ein sehr allgemeiner Begriff. Für die Mutterkühe ist eine gekoppelte Einkommensunterstützung im Rahmen der 1. Säule der GAP bereits mit dem GAPDZG beschlossen. Die Förderung der Weidehaltung von Milchkühen ist eine klassische Maßnahme der 2. Säule im Sinne des Tierwohls und in einigen Bundesländern zurzeit in der öffentlichen Diskussion.


Beim Grünland-Klima-Bonus für Grünlandbetriebe vom Deutschen Bauernverband (DBV) fehlen die klar formulierten Zuwendungsvoraussetzungen, vor allem die Grünlanddefinition. Der Begriff Grünland schließt auch Wechsel- und Ansaatgrünland ein. Beide Formen fördern den Mineralisierungseffekt des Umbruchs, das heißt den Abbau von Humus. Zudem kommt es auf Moor selbst bei der Grünlandwirtschaft sowohl zu Torfverlust als auch zu Treibhausgasemissionen. Zu bedenken ist auch, dass ein Bonus keine Ökomaßnahme ist.


Was für eine zusätzliche Grünlandmaßnahme schlagen Sie vor?


Hochberg: Das Dauergrünland ist der größte natürliche Kohlenstoffspeicher. Die Erhaltung des sehr hohen Humusgehaltes leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Den Dauerhumus zu sichern, erfordert eine ununterbrochene, langjährige humuserhaltende Wirtschaftsweise, wie sie nur die Dauergrünlandwirtschaft leisten kann. Deshalb fordern neun Verbände bei den Ökoregelungen die ergänzende Maßnahme „Kohlenstoffspeicherung durch Dauergrünlandwirtschaft“.


Betriebe, die das noch vorhandene Dauergrünland in seiner standörtlichen und nutzungsbedingten Vielfalt bewirtschaften und dadurch den Dauerhumus erhalten, betreiben effektiven Klimaschutz! Keine andere Landnutzungsform kann mehr Kohlenstoff aus der Atmosphäre im Boden fixieren.


Welche Betriebe sollen die Maßnahme nutzen können und was müssen sie dafür tun?


Hochberg: Die Maßnahme sollen alle Betriebe in Anspruch nehmen können, die Dauergrünland(-flächen) ökologisch oder konventionell mit Wiederkäuern und Einhufern wie Pferden bewirtschaften. Sie müssen Grünlandflächen bereits länger als fünf Jahre ununterbrochen als Wiese oder Weide genutzt haben und weiter nachhaltig bewirtschaften. Dabei darf zwischenzeitlich kein Eingriff in den Boden durch wendende Bodenbearbeitung erfolgen, wie z.B. pflügen mit sofort anschließender Neuansaat. Die Pflanzenbestände des Dauergrünlandes kann man durch Nachsaat verbessern. Nur die Photosyntheseleistung des Grünlandpflanzenbestandes (ganzjährige Begrünung) und die damit verbundene Wurzelmassezunahme (Humusaufbau) machen den Klimaschutzeffekt aus. Wer Dauergrünland bewirtschaftet, betreibt grundsätzlich „Carbon Farming“!


Was spricht für die „Kohlenstoffspeicherung durch Dauergrünland“?


Hochberg: Ich sehe diese von den neun Verbänden geforderte Maßnahme als eine der wichtigsten Ökoregelungen für das Grünland in Zeiten des Klimawandels an. Mit dieser Maßnahme würde Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz wirksam, das heißt, mess- und quantifizierbar. Die Maßnahme ist verwaltungstechnisch wie praktisch einfach umsetzbar.


Wo liegen die Vorteile der Maßnahme für die Landwirte? Und wie hoch müsste die Beihilfe sein?


Hochberg: Durch die Maßnahme würden Landwirte flexibler bei der betriebsspezifischen Auswahl der grünlandrelevanten Ökoregelungen und es würden sich die Anteile an Direktzahlungen, die aus den Ökoregelungen kommen, mehr oder weniger deutlich erhöhen. Zudem würden die Grünlandpflanzenbestände stabiler und resilienter, die Futterqualität aus ernährungsphysiologischer Sicht wiederkäuerangepasster und die Maßnahme könnte die Akzeptanz der Gesellschaft verbessern.


Die Beihilfe sollte mindestens 90 € je ha betragen. Diese Höhe hat der DBV in seinem Papier „Prioritäten für die Ergänzung der Gesetzesentwürfe zur GAP ab 2023“ bereits Anfang Mai 2021 nachvollziehbar hergeleitet. Ökologische Leistungen erfordern öffentliches Geld!


Warum ist es wichtig, dass sich möglichst alle Betriebe an den Eco-Schemes beteiligen?


Hochberg: Die Beteiligung möglichst vieler Grünlandbetriebe an den freiwilligen Ökoregelungen ist die einzige Möglichkeit, die Direktzahlungen vor dem Hintergrund der dramatisch verringerten Einkommensgrundstützung/Basisprämie etwas aufzubessern und die Förderung aus der 1. Säule betriebsspezifisch auszuschöpfen. Je mehr Betriebe sich beteiligen, desto mehr ökologische Leistungen werden erbracht und die gesellschaftlichen Erwartungen besser erfüllt. Also eine Win-win-Situation für die Betriebe, die Dauergrünlandwirtschaft betreiben!


Welche Maßnahmen könnten für Grünland noch sinnvoll sein?


Hochberg: Weitere grünlandrelevante Ökoregelungen würden nur die Möglichkeiten von zielführenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der 2. Säule einschränken. Der regionalspezifische Handlungsbedarf erfordert ein sehr spezifisches Förderinstrumentarium in der 2. Säule der GAP.


Vielen Dank für das Gespräch.


friederike.mund@topagrar.com

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