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Empfehlungen für rote Gebiete

Lesezeit: 4 Minuten

Durch einen geschickten Fruchtwechsel lassen sich wirtschaftliche Verluste reduzieren.


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In den roten Gebieten schreibt die neue DüV ab 2021 u.a. vor, die N-Düngung um 20% zu vermindern. Erste Berechnungen haben gezeigt, dass durch die Kürzung der Düngung mit wirtschaftlichen Verlusten von 100 bis 150 €/ha zu rechnen ist. Hohe Verluste sind besonders dort zu erwarten, wo Raps in drei- oder vierfeldrigen Fruchtfolgen zusammen mit Wintergetreide angebaut wird, da die DüV bei diesen Früchten die Düngebedarfswerte bereits eng bemisst. Dazu kommt, dass in allen Regionen in Zukunft eine Herbstdüngung zu Raps und Gerste im Frühjahr abzuziehen ist. Dies allein wird bei schwacher Entwicklung bereits zu Verlusten führen.


Daher gilt es, alle Maßnahmen zu ergreifen, eine Herbstdüngung möglichst einzusparen. Die aktuell häufig mangelnden Lagerkapazitäten bei Wirtschaftsdüngern werden dies aber vielfach unmöglich machen.


Abhilfe durch Rüben und Mais


Wie sich die DüV auswirkt, zeigt sich an den Beispielen in den Übersichten 2 und 3. Betrieb 1 und 2 repräsentieren klassische viergliedrige Fruchtfolgen mit Rüben oder Raps. Wird die N-Menge um 20% reduziert, fehlen den Betrieben im Mittel der Kulturen etwa 25 bis 35 kg N/ha. Dies wird vor allem beim Getreide und Raps hohe Ertrags- und Qualitätsverluste nach sich ziehen. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Anbausysteme verändert werden.


Eine Möglichkeit, die wirtschaftlichen Verluste zu begrenzen ist, Mais und/oder Rüben in eine Fruchtwechselfruchtfolge zu integrieren. Beide Kulturen reagieren deutlich weniger auf eine verringerte N-Düngung, da ihr Wachstum besser mit der Nährstofffreisetzung durch die Bodenmineralisation einhergeht. Dadurch lässt sich Stickstoff einsparen und auf andere Kulturen mit höherem Düngebedarf übertragen. Die DüV erlaubt es in den roten Gebieten, die zur Verfügung stehende N-Mengen innerbetrieblich umzuverteilen.


In engen Rapsfruchtfolgen besteht zusätzlich die Möglichkeit, anteilig Leguminosen wie Ackerbohnen oder Erbsen zu integrieren. Durch ihren hohen Vorfruchtwert und die N-Bindung lassen sich Ertragsverluste beim Winterweizen trotz verminderter Düngung vermeiden.


Sonderfall „leichte Böden“


Da auf schwächeren Böden die Einsparungspotenziale insgesamt geringer sind, empfiehlt es sich, auch hier über die Einbindung von Körnerleguminosen nachzudenken. Besonders durch die intensive Wurzelbildung der Ackerbohne kann nachfolgendes Getreide die Wasser- und Nährstoffpotenziale der Böden optimal erschließen. Die Vorfruchtwirkung soll sogar die von Raps übertreffen.


Auf Grenzstandorten kann es darüber hinaus sinnvoll sein, Weizen und Gerste durch Roggen, Triticale oder Dinkel zu ersetzen. Die genannten Früchte sind besser in der Lage, die Wasser- und Nährstoffpotenziale der Böden zu nutzen und kommen daher mit Trockenheit und verringerter Nährstofffreisetzung besser klar.


Ein weiterer Ansatz, um auf leichten Böden wirtschaftliche Verluste zu reduzieren, kann der Anbau von Winter- oder Sommerbraugerste sein (Betrieb 3).


Stickstoff aus Zwischenfrüchten nutzen


Zur Anbausystemgestaltung gehören auch Zwischenfrüchte. Dass sie zur Humusbildung beitragen und Nährstoffe binden ist unbestritten. In den roten Gebieten wird künftig der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen im Rahmen der DüV zur Pflicht, wenn die Vorfrucht bis Ende September geerntet wurde. Eine Befreiung gilt nur für Regionen mit weniger als 550 mm Jahresniederschlag. Eine Düngung der Zwischenfrüchte ohne Futternutzung ist jedoch verboten.


Um dennoch ausreichend Bodendeckung zu erzielen, rücken auch hier Leguminosen in den Fokus. Positive Erfahrungen sammelten Landwirte in Kartoffelregionen bereits mit Mischungen aus Saatwicke (80 kg/ha) und Ölrettich (20 kg/ha). Auch reine Leguminosenmischungen aus Wicke, Ackerbohnen und Erbsen sind denkbar. Leguminosen sind in der Lage, bei früher Saat hohe N-Mengen von 80 bis 100 kg/ha zu binden. Gleichzeitig trägt besonders die Bohne zu einer sehr guten Durchwurzelung und Bodenlockerung bei. Der gebundene Stickstoff kann damit einen wesentlichen Beitrag zur Düngung der nachfolgenden Sommerungen leisten.


Für abfrierende leguminosenhaltige Zwischenfrüchte gilt in der Düngebedarfsermittlung lediglich ein Abschlag von 10 kg/ha. Bei winterharten Leguminosen sind es dagegen 40 kg/ha.


Die Nachteile von Leguminosen sind die recht hohen Saatgutkosten und dass eine Aussaat bis spätestens Ende August erfolgt sein muss. Darüber hinaus schränken Zwischenfrüchte den Hauptfruchtanbau wegen der Übertragung von Krankheiten ein.


daniel.dabbelt@topagrar.com

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