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Entlasten Sie mit Gülle Ihr Düngerkonto

Lesezeit: 7 Minuten

So kalkulieren Sie die Güllemenge je nach Schnitt, Termin und Konsistenz möglichst präzise.


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Nutzen Sie die Gülle bewusst als Dünger! Damit schonen Sie auch Ihren Geldbeutel. Denn Rindergülle hat je nach TS-Gehalt und aktuellen Mineraldünger-Preisen einen Wert von 8 bis 11 € je m³. Der reine Nährstoffwert beträgt nach Abzug der Ausbringkosten 5 bis 8 €/m³.


Die in der Gülle enthaltenen Grundnährstoffe Kalium, Phosphor und Magnesium können Sie in der Nährstoffbedarfsermittlung voll anrechnen, da diese wie mineralische Dünger wirken. Bei mittleren Nährstoffgehalten bringen Sie mit 25 m³/ha Rindergülle etwa 125 kg K2O, 40 kg P2O5 und 20 kg MgO aus. Damit decken Sie die K2O- und P2O5-Entzüge eines Schnittes von 30 bis 35 dt TM/ha voll ab.


In Rindergülle liegen ungefähr 50% des Stickstoffs in Ammonium-Form (NH4-N) vor, der in der Düngewirkung mit Mineraldünger-N vergleichbar ist. Der restliche, organisch gebundene N ist als kontinuierliche N-Quelle zu bewerten, da er teilweise über die Mineralisation pflanzenverfügbar und damit zumindest zum Teil anrechenbar ist. Kalkulatorisch wird der organisch gebundene Stickstoff mit 40% angesetzt.


Die gesamte N-Wirkung der Gülle lässt sich in etwa berechnen, wenn man den NH4-N mit dem Faktor 1,4 (bei Mischgülle mit 1,2) multipliziert. Das Multiplizieren des Gesamt-N-Gehaltes mit dem Faktor 0,7 kommt zum gleichen Ergebnis.


Nach der alten und der neuen DüngeVO liegt die N-Obergrenze für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft bei 170 kg N/ha. Lagerungs- und Stallhaltungsverluste sind bereits abgezogen. In der Nährstoffbedarfsermittlung sind die 170 kg N/ha nicht voll anzurechnen. Daraus ergibt sich bei einem durchschnittlichen NH4-N-Gehalt in Rindergülle von 50% ein anrechenbarer N von 120 kg/ha.


Grundlage der Düngeberechnung sollte grundsätzlich eine genaue Gülleanalyse im Labor, zumindest aber eine NH4-Schnellbestimmung (z.B. Quantofix, N-Volumeter) vor dem Ausbringen, sein. Richten Sie die Güllemenge nach dem Nährstoffbedarf für die Futterproduktion aus.


Die Nährstoffe der Herbstgülle sind in der Frühjahrsdüngung mit anzurechnen. Zumindest der NH4-Stickstoff ist voll anzusetzen. Dass bei praxisüblicher Gülledüngung der N-Bedarf zum ersten Aufwuchs meist mehr als gedeckt ist, wenn man die N-Gehalte der Herbst- und Frühjahrsgülle berücksichtigt, zeigt folgendes Rechenbeispiel:


  • Gülle im Herbst: 12 m3/ha x 2 kg NH4 je m3 = 24 kg NH4/ha
  • Gülle im Frühjahr: 25 m3/ha x 2 kg NH4/m3 x 1,4 = 70 kg anrechenbarer N
  • Wirksamer Stickstoff Herbst + Frühjahr 94 kg N/ha


Eine mineralische Ergänzungsdüngung ist nicht mehr nötig.


Die Mengen begrenzen!

Wie bei allen Mehrnährstoffdüngern wird auch bei der Gülle die Gesamtjahresmenge durch den Nährstoff begrenzt, dessen Düngebedarf zuerst abgedeckt ist. Das ist in der Regel Phosphat. Eine ergänzende Kaligabe sollte man nicht mit der Gülle zu einem Nutzungstermin ausbringen, um ein unausgewogenes Mineralstoffverhältnis im Futter zu vermeiden.


Die einsetzbare Güllemenge steigt mit zunehmender Leistungsfähigkeit des Pflanzenbestandes und der Schnitthäufigkeit. Um ein Überdüngen und Narbenschäden zu vermeiden, sollten Sie pro Aufwuchs höchstens 20 bis 25 m³ Gülle ausbringen. Selbst leistungsfähiges Grünland ist nicht in der Lage, regelmäßig mehr als 50 bis 60 m³ Rindergülle pro ha und Jahr sinnvoll zu verwerten.


Ob sich eine „Gülleflora“ (Doldenblütler, Ampfer, Löwenzahn Gemeine Rispe u.a.) ausbreitet, hängt weniger von der Gülle, sondern von der Höhe der jährlich ausgebrachten Menge und vor allem der Anzahl der Schnitte ab. Bei sachgerechter Gülledüngung mit moderaten Teilmengen während der Vegetation (max. 20 m³/ha/Schnitt, bei Bedarf mit 1:1 Wasser verdünnt) ist nicht mit einer Massenvermehrung der typischen Gülleflora zu rechnen.


Achtung Sperrfristen!

Bisher dürfen Sie vom 15. November bis zum 31. Januar des Folgejahres auf Grünland keine Gülle ausbringen. Im Rahmen der Novellierung der DüngeVO soll die Sperrfrist bereits am 1. November beginnen. Außerdem wird es nach wie vor möglich sein, die Sperrfrist zu verschieben, vorausssichtlich wieder um zwei Wochen. Dies erlaubt zumindest eine an die Witterung angepasste Flexibilität. Darüber hinaus kann z.B. in Wasserschutzgebieten die Erweiterung der Sperrfristen vorgegeben werden.


Fakt ist, dass vom Vegetationsende im Spätherbst bis zum Vergetationsbeginn im Frühjahr kein Nährstoffbedarf besteht. Etliche Betriebe bringen aber Gülle im Herbst aus, weil sie nicht über genügend Lagerkapazität verfügen.


Erfahrungsgemäß wirkt sich eine moderate Gülledüngung im Spätherbst von 10 bis 15 m³ je ha, das entspricht 30 bis 40 kg N/ha, positiv auf die Winterhärte (Kalium) und Vitalität der Grünlandnarbe nach Winter aus. Gerade auf kalten Standorten kommen die Bestände häufig schneller, grüner und optisch vitaler aus dem Winter. Dies hat aber nicht unbedingt einen positiv messbaren Ertragseffekt.


Verschiedene Untersuchungen zu unterschiedlichen Applikationsterminen von Gülle im Spätherbst und Winter auch innerhalb der Sperrfristen belegen, dass in der Sickerwasserperiode unter dem Grünland kaum Nitrat ins Grundwasser gelangt. Dies liegt an den geringen Umsetzungsraten von Ammonium- in Nitrat-Stickstoff bei niedrigen Bodentemperaturen. Zudem wird aufgrund des hohen Humusgehaltes der Grünlandböden immer ein Teil des organischen und mineralischen Gülle-N mikrobiell akkumuliert.


Dies bedeutet aber nicht, dass man moderate Güllemengen unter allen Bedingungen einsetzen sollte. Auf Weideflächen und extensiv genutztem Grünland oder auf sehr lückigen, unproduktiven Grasnarben sowie auf sandigen Standorten sollte die Herbstgülledüngung unterbleiben. Denn die Pflanzen nehmen die ausgebrachten Nährstoffe, vor allem den Stickstoff, nicht mehr vollständig auf. Unter Umständen belasten sie dann das Grundwasser. Dass man Gülle nicht auf tiefgefrorene oder wassergesättigte Böden oder bei einer Schneeauflage von über 5 cm ausbringt, wie es die DüngeVO vorschreibt, leuchtet ein.


Der Gülleausbringtermin beeinflusst die Ertragsbildung des ersten Aufwuchses im Frühjahr kaum, wie Ergebnisse mehrjähriger Versuche belegen. Das bedeutet: Eine Gülledüngung im Spätherbst oder Winter wirkt sich auf den Ertrag genauso aus wie Ausbringtermine im zeitigen Frühjahr oder zu Vegetationsbeginn. Der Gülle-N wird demnach über die Sperrfristzeit gewissermaßen konserviert und ist zu Vegetationsbeginn pflanzenverfügbar.


Die im Versuch gemessenen Nitratgehalte im Boden (0 bis 90 cm) wiesen in allen Varianten keine kritischen Werte auf. Entscheidender für die Ausbringung im Zeitraum Herbst bis Frühjahr scheinen vielmehr die Bedingungen beim Ausbringen zu sein und weniger der Termin. Die Ergebnisse anderer Versuche bestätigen dies.


Das lässt die Frage aufkommen: Sind die vorgeschriebenen Sperrfristen sinnvoll? Eine problemlose terminungebundene Gülleausbringung außerhalb der Vegetationszeit bezieht sich auf produktive Schnittgrünlandflächen. Deshalb lässt sie sich nicht pauschal auf alle Situationen der Grünlandbewirtschaftung und Standortverhältnisse übertragen. Eine allgemeingültige Sperrfrist für das Ausbringen von Gülle und Gärresten ist daher vertretbar.


Gülle länger lagern:

Die bisherige DüngeVO macht für die Lagerdauer von Wirtschaftsdüngern keine Vorgaben. Die Novelle der Verordnung sieht vor, dass Betriebe künftig für Gülle, Jauche, flüssige Gärreste und Silagesickersäfte eine Lagerkapazität von 6 Monaten vorhalten müssen. Dies kann in den nächsten Jahren für viele Milchviehbetriebe größere Investitionen bedeuten.


Separation oder dünne Gülle:

In Regionen mit hohen Überschüssen organischer Nährstoffe kann die Gülleseparation interessant sein. Die Separierung entlastet die Gülle-Lagerkapazität und der höhere Ammoniumgehalt im Vergleich zur Rohgülle erhöht die Transportwürdigkeit. Diese Vorteile können sich auch für viehstarke bzw. flächenknappe Milchviehbetriebe auf Grünlandstandorten durchaus rechnen.


Die Separation verbessert durch das deutliche Reduzieren des TS-Gehaltes Ausbringungs- und Fließeigenschaften (siehe Übersicht 3). Auch der relative Ammonium-Anteil in der Gülle ist höher. Dadurch lässt sich der Gülle-N in der Vegetationsperiode besser ausnutzen. Diese „qualitative“ Verbesserung vor allem dicker Gülle und Gärreste hat in Versuchen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Vergleich zur unbehandelter Rohgülle zu statistisch gesicherten Mehrerträgen geführt (siehe Übersicht 4).


Auch das Verdünnen der Gülle kann ein Weg sein, die N-Effizienz zu steigern. Denn es verbessert deutlich das Fließverhalten und Eindringen in den Boden. Bei der Breitverteilung von Gülle oder Schleppschlauchtechnik kommt dies besonders zum Tragen. Dadurch sind Ertragssteigerungen oder zumindest deutliche Einsparungen beim mineralischen Stickstoff möglich (siehe Übersicht 5). Allerdings erhöhen sich bei der Verdünnung der Gülle die Ausbringungskosten.-hm-

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