Eine kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichte Studie bestätigt, dass neue biotechnologische Züchtungsmethoden unter das EU-Gentechnikrecht fallen sollten. Dies sei jedoch in seiner jetzigen Form ungeeignet, um die Vielfalt und die Fortschrittlichkeit aller neuen Züchtungstechniken abzubilden.
Aus der Studie geht zudem hervor, dass die neuen Züchtungsmethoden – zu denen z.B. auch das Crispr/Cas zählt – die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft erhöhen können. Sie legt aber auch gesellschaftliche Vorbehalte gegenüber diesen Verfahren dar. Sorgen mache man sich z.B. um die biologische Vielfalt oder die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln.
Auslöser der Studie war ein Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) 2018. In dem hieß es, dass Pflanzen, deren Erbgut mittels Genome Editing verändert wurde, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen seien.
Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der Studie machte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) deutlich, dass auch neue Gentechnik Gentechnik sei. Schulze hält die Restrisiken der biotechnologischen Züchtungsmethoden für größer als deren potenziellen Nutzen. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) befürwortet die Initiative der EU-Kommission, den Rechtsrahmen für die Gentechnik zu modernisieren: „Auf europäischer Ebene müssen wir gemeinsam Regelungen schaffen, die mit wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt halten und eine differenzierte Risikobewertung ermöglichen“, so Klöckner.
Auch viele Wissenschaftler äußerten sich zur EU-Studie. Junge europäische Forscher machen sich im Internet unter dem Hashtag #GiveGenesaChance (gib Genen eine Chance) für eine unvoreingenommene, faktenbasierte Debatte zu neuen Züchtungsmethoden stark.
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Eine kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichte Studie bestätigt, dass neue biotechnologische Züchtungsmethoden unter das EU-Gentechnikrecht fallen sollten. Dies sei jedoch in seiner jetzigen Form ungeeignet, um die Vielfalt und die Fortschrittlichkeit aller neuen Züchtungstechniken abzubilden.
Aus der Studie geht zudem hervor, dass die neuen Züchtungsmethoden – zu denen z.B. auch das Crispr/Cas zählt – die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft erhöhen können. Sie legt aber auch gesellschaftliche Vorbehalte gegenüber diesen Verfahren dar. Sorgen mache man sich z.B. um die biologische Vielfalt oder die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln.
Auslöser der Studie war ein Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) 2018. In dem hieß es, dass Pflanzen, deren Erbgut mittels Genome Editing verändert wurde, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen seien.
Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der Studie machte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) deutlich, dass auch neue Gentechnik Gentechnik sei. Schulze hält die Restrisiken der biotechnologischen Züchtungsmethoden für größer als deren potenziellen Nutzen. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) befürwortet die Initiative der EU-Kommission, den Rechtsrahmen für die Gentechnik zu modernisieren: „Auf europäischer Ebene müssen wir gemeinsam Regelungen schaffen, die mit wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt halten und eine differenzierte Risikobewertung ermöglichen“, so Klöckner.
Auch viele Wissenschaftler äußerten sich zur EU-Studie. Junge europäische Forscher machen sich im Internet unter dem Hashtag #GiveGenesaChance (gib Genen eine Chance) für eine unvoreingenommene, faktenbasierte Debatte zu neuen Züchtungsmethoden stark.