Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Bürger grundsätzlich ein Recht auf sauberes Grundwasser haben, bei dem der Nitratgrenzwert nicht überschritten wird. Wasserversorger, Gemeinden und Privatpersonen können dieses Recht nun bei den Behörden einfordern. Überschreitet der Nitratgehalt den Grenzwert von 50 mg/l, könnten sie Anpassungen verlangen bis die Obergrenze wieder eingehalten wird. Die Entscheidung aus Luxemburg mit ihrer europaweiten Wirkung könnte möglicherweise Signalcharakter haben. Denn Deutsche Wasserversorger fühlen sich damit in ihrer Kritik an zu lasche Düngeregeln bestätigt.
Geklagt hatten ein Wasserversorger aus Eisenstadt in Österreich sowie ein Biolandwirt und eine Gemeinde aus der Region. Bei dem Urteil handelt es sich eigentlich um ein Vorlageverfahren: Denn das Gericht in Österreich hatte aufgrund eines laufenden Verfahrens in Luxemburg angefragt, wie es europäisches Recht zur Nitratrichtlinie auslegen soll.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Bürger grundsätzlich ein Recht auf sauberes Grundwasser haben, bei dem der Nitratgrenzwert nicht überschritten wird. Wasserversorger, Gemeinden und Privatpersonen können dieses Recht nun bei den Behörden einfordern. Überschreitet der Nitratgehalt den Grenzwert von 50 mg/l, könnten sie Anpassungen verlangen bis die Obergrenze wieder eingehalten wird. Die Entscheidung aus Luxemburg mit ihrer europaweiten Wirkung könnte möglicherweise Signalcharakter haben. Denn Deutsche Wasserversorger fühlen sich damit in ihrer Kritik an zu lasche Düngeregeln bestätigt.
Geklagt hatten ein Wasserversorger aus Eisenstadt in Österreich sowie ein Biolandwirt und eine Gemeinde aus der Region. Bei dem Urteil handelt es sich eigentlich um ein Vorlageverfahren: Denn das Gericht in Österreich hatte aufgrund eines laufenden Verfahrens in Luxemburg angefragt, wie es europäisches Recht zur Nitratrichtlinie auslegen soll.