Regional haben Feldmäuse auch in diesem Jahr wieder erhebliche Schäden auf Grün- und Ackerland verursacht. Die Sorge unter den Landwirten vor Ernteverlusten ist groß, wie ein Hoftag in Oschersleben in Sachsen-Anhalt zeigte. Ein Grund ist, dass lediglich der Wirkstoff Zinkphosphid zur Kontrolle der Feldmaus zugelassen ist, man ihn nur mit der Legeflinte ausbringen darf und integrierte Maßnahmen in den Extremjahren schlichtweg nicht ausreichen. Nadine Börns vom Bauernverband Sachsen-Anhalt verweist zudem darauf, dass gerade in Regionen, in denen Hamster geschützt sind, den Feldmäusen kaum noch Paroli geboten werden kann.
Hoffnung macht die JKI-Listung der Köderlegemaschine „Wumaki C3“. Mit dem Anbaugerät zur verdeckten Ausbringung von Rodentiziden gab es bereits im Rahmen der Wirksamkeits- und Praxiseinsatzprüfung gute Erfahrungen. Für die Anwendung in der Praxis steht allerdings noch die Änderung der Anwendungsbestimmung NT664 aus, die bisher nur Legeflinten zulässt. „Bei einer verdeckten Ausbringung sind weder Vögel noch Feldhamster einem Risiko ausgesetzt, egal welches Gerät zum Einsatz kommt“, so Börns. „Jedoch bietet eine solche Maschine eine enorme Arbeitserleichterung.“ Jetzt ist die Politik am Zug, die Auflage NT664 anzupassen – die Zeit drängt.
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Regional haben Feldmäuse auch in diesem Jahr wieder erhebliche Schäden auf Grün- und Ackerland verursacht. Die Sorge unter den Landwirten vor Ernteverlusten ist groß, wie ein Hoftag in Oschersleben in Sachsen-Anhalt zeigte. Ein Grund ist, dass lediglich der Wirkstoff Zinkphosphid zur Kontrolle der Feldmaus zugelassen ist, man ihn nur mit der Legeflinte ausbringen darf und integrierte Maßnahmen in den Extremjahren schlichtweg nicht ausreichen. Nadine Börns vom Bauernverband Sachsen-Anhalt verweist zudem darauf, dass gerade in Regionen, in denen Hamster geschützt sind, den Feldmäusen kaum noch Paroli geboten werden kann.
Hoffnung macht die JKI-Listung der Köderlegemaschine „Wumaki C3“. Mit dem Anbaugerät zur verdeckten Ausbringung von Rodentiziden gab es bereits im Rahmen der Wirksamkeits- und Praxiseinsatzprüfung gute Erfahrungen. Für die Anwendung in der Praxis steht allerdings noch die Änderung der Anwendungsbestimmung NT664 aus, die bisher nur Legeflinten zulässt. „Bei einer verdeckten Ausbringung sind weder Vögel noch Feldhamster einem Risiko ausgesetzt, egal welches Gerät zum Einsatz kommt“, so Börns. „Jedoch bietet eine solche Maschine eine enorme Arbeitserleichterung.“ Jetzt ist die Politik am Zug, die Auflage NT664 anzupassen – die Zeit drängt.