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FFH-Mähwiesen: So vermeiden Sie Ärger

Wenn Sie eine FFH-Mähwiese bewirtschaften, müssen Sie die typischen Arten erhalten.

Lesezeit: 9 Minuten

Wenn Sie eine FFH-Mähwiese bewirtschaften, müssen Sie die typischen Arten erhalten. Wie Sie die Flächen dafür am besten düngen, pflegen und ernten, erklären Dr. Melanie Seither und Prof. Dr. Martin Elsäßer vom Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg.


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Falls Sie FFH-Mähwiesen nutzen, benötigen Sie viel Fingerspitzen-gefühl. Denn wegen des vorgeschriebenen Verschlechterungsverbots müssen Sie dafür sorgen, dass sich die Wiesen in ihrem Artenreichtum nicht verändern und die für sie typischen Pflanzenarten erhalten bleiben.


Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unterscheidet zwei geschützte Lebensräume: die Magere Flachland-Mähwiese (Glatthaferwiese, Code 6510) und die Berg-Mähwiese (Goldhaferwiese, Code 6520). Nach aktuellem Stand gibt es bundesweit 439906 ha Flachland-Mäh-wiesen und 19299 ha Berg-Mähwiesen, die in Höhenlagen ab rund 600 m vorkommen.


Um zu prüfen, ob sich der Pflanzenbestand verändert, führen die Länder alle sechs Jahre Kontrollen anhand von Vergleichskartierungen durch. Verschlechtert sich der Zustand einer Wiese, liegt das oft an der Bewirtschaftung. Welche Maßnahmen einen optimalen Erhaltungszustand langfristig sichern, dazu hat das Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW Aulendorf) Erfahrungen gesammelt.


1. Angepasst nutzen:

Wichtig ist eine angepasste Nutzung der Mähwiesen. Wer zu intensiv oder zu extensiv bewirtschaftet, riskiert, dass sich die wichtigen Kennarten verabschieden. Im schlimmsten Fall bedeutet das den Verlust des FFH-Status. Besonders wichtig ist Folgendes:


  • Schneiden Sie nicht zu früh! Andernfalls verhindern Sie, dass die Pflanzen aussamen und sich dauerhaft im Bestand entwickeln. Zudem bilden sie bei sehr zeitigen Schnittterminen keine Reservestoffe, die sie nach der Nutzung (Mähen, Beweiden) und nach dem Winter für einen Wiederaustrieb benötigen. Aber auch ein zu später Schnitt wirkt sich negativ aus, weil dieser Gräser im Bestand fördert. Langfristig drängen sie dann lichtbedürftige Kräuter zurück.
  • Optimieren Sie die Düngergaben! Auf artenreichen Wiesen dominieren meist nährstoffempfindliche Arten (Magerkeitszeiger), wie z.B. Glockenblume oder Salbei. Bringen Sie auf diesen Wiesen die Nährstoffe eher moderat aus, um nährstoffdankbare Arten nicht zu stark zu fördern. Je nach Wiese lassen sich bis zu 100 dt/ha Festmist oder bis zu 20 m³/ha verdünnte Gülle (TS-Gehalt ca. 5%) ausbringen. Geeignet sind auch Mineraldünger ohne Stickstoff (35 kg P2O5 und 120 kg K2O). Für Flachland-Mähwiesen reichen diese Düngergaben für zwei Jahre, bei Berg-Mähwiesen für drei.
  • Untersuchen Sie Ihre Fläche regelmäßig auf Grundnährstoffe. In seltenen Fällen sind auch zu stark ausgemagerte Böden der Grund dafür, dass erwünschte, typische Kräuter und Leguminosen zurückgehen. Vor allem die Nährstoffe Phosphor und Kalium stehen den Pflanzen dann nicht ausreichend zur Verfügung.


Ein einheitliches „Rezept“ gibt es bei der Düngung leider nicht. Denn die FFH-Mähwiesen kommen auf verschiedensten Standorten vor und unterscheiden sich stark hinsichtlich ihrer Pflanzenarten und im Ertrag. Auch das Klima, die Höhenlage, die Tiefgründigkeit des Bodens, die Nährstoffversorgung und die Bewirtschaftung spielen eine Rolle.


Detailliertere Empfehlungen entnehmen Sie daher dem Infoblatt „Natura 2000“. Es enthält Hinweise zu optimalen Düngerarten, Düngemengen und -häufigkeiten (www.topagrar.com/lazbw1).


2. Moderat mit Gülle und Gärrest:

Das Düngen von Festmist im Herbst ist auf FFH-Wiesen üblich. Auch Güllegaben sind möglich. Wichtig dabei ist, dass Sie erst nach dem 1. Aufwuchs mit dem Güllefass über die Fläche rollen.


Bislang wenig Erfahrung gibt es dagegen mit Biogasgärresten. Dass sich eine verhaltene Gärrest-Düngung zumindest kurzfristig nicht negativ auf den Bestand auswirken muss, zeigen nun aktuelle Ergebnisse eines 6-jährigen Versuches. So blieb die Zusammensetzung der Narbe bei geringen Gaben von 16 m³/ha (jährlich oder alle zwei Jahre) ähnlich wie bei einer moderaten Gülle-Düngung von 20 m³/ha alle 2 Jahre. Düngen Sie jedoch vor allem Wiesen mit einem hohen Anteil an Magerkeitszeigern sehr zurückhaltend.


3. Pflanzenschutz absprechen:

Kommen giftige Pflanzen wie Jakobskreuzkraut oder Herbstzeitlose vor, ist der Aufwuchs zu entsorgen. Um die Ernte dauerhaft wieder verfüttern oder verkaufen zu können, müssen Sie diese Pflanzen konsequent beseitigen.


Handelt es sich um einen geringen Ausgangsbefall, lassen sich die Einzelpflanzen bei feuchtem Boden ausgraben oder ausziehen. Bei hohem Besatz sprechen Sie am besten jede Bekämpfungsmaßnahme mit Ihrem zuständigen Berater der Landwirtschafts- oder Naturschutzbehörde ab (bzw. Landschaftserhaltungsverband oder biologische Station). Grundsätzlich sind die chemischen Pflanzenschutzmittel die letzte Wahl. Auf Naturschutzflächen sind sie ohnehin verboten. Infos zu Strategien, abhängig von der Giftpflanze, finden Sie unter www.lazbw.de (> Futterbau > Extensivgrünland > Giftpflanzen).


4. Größere Lücken nachsäen:

Treten nur geringfügige Narbenschäden auf Ihrer Wiese auf und besteht kein Unkraut- oder Giftpflanzenproblem, können Sie kleine Lücken durchaus tolerieren. Die aus dem Bodenvorrat auflaufenden Samen schließen diese meist wieder.


Sind jedoch großflächige Lücken entstanden, verursacht z.B. durch Wildschweine, empfiehlt sich eine Nachsaat. Ebnen Sie dazu den Boden zunächst mit einer Kreiselegge ein. Als Saatgut eignen sich vor allem Samen, die von einer artenreichen, nahe gelegenen Spenderfläche stammen. Diese lassen sich durch frisches oder getrocknetes Mahdgut übertragen. Dazu wird der Aufwuchs gehäckselt und mit einem Miststreuer auf der Mähwiese verteilt. Ist keine Spenderfläche verfügbar, können Sie statt dem Mahdgut auch Regiosaatgut säen. Doch welche Methode eignet sich am besten?


Den höchsten Nachsaaterfolg erzielen Sie, wenn Sie frisches Mahdgut von einer Spenderfläche übertragen. Das zeigen erste, vorläufige Versuchsergebnisse am LAZBW Aulendorf. Zwei Jahre nach Ansaat durch frisches Mahdgut machten die erwünschten Magerkeitszeiger rund 24% des Ertragsanteils aus, die unerwünschten Störzeiger dagegen nur etwa 13% (siehe Übersicht auf Seite 68).


Bei Regiosaatgut erreichten die Er-tragsanteile der Magerkeitszeiger lediglich 7%. Die Störzeiger machten etwa 41% aus. Auf vergleichbarem Niveau lag das Selbstberasen bei offenem Boden und der Übertrag von trockenem Mahdgut. Betrachtet man statt des Ertragsanteils die Anzahl an wertgebenden Arten, hatte – wider Erwarten – das Regiosaatgut mit im Schnitt 11,7 Arten die Nase vorn. Das frische Mahdgut kam auf 8,3.


Weitere Tipps zur Nachsaat finden Sie in der Broschüre „FFH-Mähwiesen“ unter www.topagrar.com/lazbw2


5. Wildschwein-Schäden melden:

Da man wegen Wildschweinschäden nachgesäte Teilbereiche der Wiese oft noch nach Jahren vom Rest der Fläche unterscheiden kann, sollten Sie einen Schaden zusätzlich Ihrer zuständigen Behörde melden. Nennen Sie dabei die betroffene Größe der Teilfläche und die Lage im Flurstück.


Die Schadenshöhe lässt sich leicht mit der Wildschaden-App ermitteln. Den praktischen Helfer können Sie kostenfrei in den App-Stores downloaden (Stichwort bei Android ist „LAZBW“ bei Apple „Wildschaden“).


6. Die Krux mit der Ernte:

Entscheidend ist, dass der erste Schnitt frühestens zur Blüte der bestandsbildenden Gräser stattfindet. Je nach Standort ist dies Anfang bis Ende Juni der Fall. Bei wüchsigen Beständen müssen Sie darauf achten, dass Sie zeitig mähen. Andernfalls beschatten die hochwüchsigen Gräser lichtliebende Kräuter. Ist der Standort sehr mager und weist einen geringen Aufwuchs auf, sind auch spätere Termine für die Artenzusammensetzung unproblematisch. Meist sind ein bis zwei Schnitte im Jahr optimal. Wenn Ihre Mähwiese einen guten Erhaltungszustand aufweist, sollten Sie Ihre bisherige Nutzungsstrategie fortsetzen.


Kräuterreiche Bestände haben den Vorteil, dass die Aufwüchse mit zunehmendem Alter weniger Energie einbüßen als grasreiche (größere Nutzungs-elastizität). Bei der Ernte kann es jedoch zu hohen Bröckelverlusten kommen. Zetten Sie das Schnittgut daher besonders vorsichtig.


7. Mulchen statt mähen?

Falls Sie den Aufwuchs nicht als Futter benötigen, können Sie diesen auch mulchen anstatt zu mähen. Verbleiben die zerkleinerten Pflanzen auf der Fläche, erhöht die organische Substanz langfristig den Humusgehalt.


Mulchen Sie aber nur, wenn eine dünne Mulchschicht zurückbleibt. Eine zu dicke Schicht beschattet erwünschte Kräuter sowie Leguminosen und behindert deren Wiederaustrieb.


Ist der Boden ausreichend feucht, baut sich die Mulchschicht bei warmem Wetter zügig ab. Ein Mulchen nach September ist daher nicht zu empfehlen. Günstig ist es, wenn Sie sich an die bisherigen Nutzungstermine auf Ihrer Fläche halten – denn das erhält die Zusammensetzung des Bestandes.


8. Beweiden mit Augenmaß:

Da sich FFH-Mähwiesen durch das Vorkommen „typischer Wiesenpflanzen“ auszeichnen, sind die Arten meist wenig tritt- und weideverträglich. Das gilt z.B. für Wiesen-Bocksbart und Margerite. Je nach Weidekonzept können Rinder oder Schafe somit den Pflanzenbestand negativ verändern. Dass sich trotz ausschließlicher Beweidung dennoch das Erhaltungsziel der FFH-Mähwiesen erreichen lässt, belegen Flächen im Schwarzwald.


Wenn beweidet wird, sollte man den ersten Aufwuchs möglichst mähen. Bei Flächenknappheit empfiehlt sich ein jährlicher Wechsel zwischen den im ersten Aufwuchs beweideten Flächen.


Führen Sie bei Bedarf eine Weidepflege durch. Damit das Grasen der Tiere einen schnittähnlichen Effekt auf den Bestand hat, sind kurze Beweidungszeiten von drei (optimal) bis zu sieben Tagen bei hoher Besatzdichte günstig. Planen Sie dazwischen Ruhezeiten von ca. acht Wochen ein. Eine kurze Frühjahrsvorweide, bei der die Tiere frühwüchsige Gräser abfressen, oder eine Herbstnachweide lassen sich meist mit dem FFH-Erhaltungsziel vereinbaren.


9. Schutz durch Dokumentation:

Notieren Sie alle Maßnahmen auf Ihrer Fläche genau. Verändert sich der Bestand negativ, lassen sich Bewirtschaftungsfehler als Ursache ausschließen. Die Aufzeichnungen sollten folgende Punkte beinhalten:


  • Nutzungszeitpunkt,
  • Düngung (Düngerart, Düngemenge und -häufigkeit sowie Nährstoffgehalte),
  • Wildschweinschäden (Zeit, Flächengröße und durchgeführte Maßnahmen).


Einmal pro Jahr empfiehlt es sich zudem, die Kennarten auf der Fläche zu überprüfen und aufzuschreiben. Wem noch Erfahrung beim Bestimmen der Arten fehlt, dem bieten die zuständigen Berater Grünlandbegehungen an. Sie erläutern dabei die Kartiermethode anhand von Beispielflächen und stellen für die Bewertung der Wiesen typische Kennarten vor.


10. Lassen sich Verlustflächen wiederherstellen?

Wird der Verlust des FFH-Status festgestellt, so sollte zunächst gemeinsam mit Ihrem zuständigen Berater eine Ursachenforschung erfolgen. In Baden-Württemberg wird mit betroffenen Bewirtschaftern ein Wiederherstellungsvertrag abgeschlossen. Die darin festgelegten Maßnahmen haben das Ziel, die ursprüngliche Artenvielfalt zurückzubekommen. Der Vertrag läuft zunächst über sechs Jahre. Waren die Maßnahmen bis dahin nicht erfolgreich, kann er um weitere sechs Jahre verlängert werden. Haben sich auch dann die typischen Pflanzenarten nicht wieder eingestellt, ist das Einbringen von regionalem Saatgut erfolgversprechend. -afb-

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