Die EU-Mitgliedsländer erhalten mehr Spielraum, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verbieten. Ein generelles Verbot ist zwar nicht möglich, aber sie können für jede neu zugelassene gentechnisch veränderte Pflanze einzeln ein Verbot in ihrem Land aussprechen. Ein Land meldet dann seine Verbotsabsicht an die EU-Kommission. Diese fordert das Saatgutunternehmen, das die Anbauzulassung beantragt, auf, das jeweilige Land darin auszunehmen. Die Zulassung gilt damit nur für anbauwillige Länder.
Das ursprünglich vorgesehene verbindliche Mitspracherecht der Saatgutkonzerne bei Anbauverboten ist damit vom Tisch. Darin hätten die Länder ihre Einwände bereits bei dem Saatgutunternehmen anmelden müssen, wenn dieses die Zulassung für eine neue GMO-Pflanze beantragt. Ein Anbauverbot hätten danach nur Länder verhängen können, die bereits bei der Zulassung widersprochen hätten. Dagegen hatten sich das EU-Parlament und Länder wie Österreich ausgesprochen. Man befürchtete, dass die Konzerne so direkt Einfluss auf Regulierungsprozesse hätten nehmen können.
Die Länder müssen ihr nationales Anbauverbot begründen. Dabei können sie aber nur sozioökonomische, agrarpolitische oder kulturelle Gründe heranziehen, nicht jedoch Zweifel an der Produkt- und Umweltsicherheit.