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Getreide: Wie viel Stickstoff zum Start?

Lesezeit: 8 Minuten

Den Nährstoffmangel sieht man vielen Beständen derzeit an. Wie hoch die erste N-Gabe ausfallen sollte und was nach der DüV noch geht, weiß Dr. Ulrich Lehrke, LWK Niedersachsen.


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Staunässe, verdichtete Böden und Kälte behinderten in vielen Regionen den Feldaufgang und die Entwicklung des Getreides. Wegen reduzierter Wurzelbildung hellten viele Bestände auf – sie leiden sichtbar unter Sauerstoff- und Nährstoffmangel.


Die starken Niederschläge von 250 bis über 300 mm seit Oktober vor allem im Norden haben auswaschungsgefährdete Nährstoffe im Boden stark verlagert. Neben Stickstoff sind auch Schwefel, Kalium, Magnesium und Bor betroffen. Die Startbedingungen für das Getreide im Frühjahr sind damit häufig schlecht.


Darüber hinaus müssen Sie nun erstmals unter den Vorgaben der novellierten Düngeverordnung (DüV) wirtschaften. Detaillierte Infos dazu entnehmen Sie dem Beitrag ab Seite 62.


Reichen die N-Bedarfswerte?

Die neue DüV schreibt vor, dass man vor der Düngung eine Düngebedarfsermittlung erstellen muss. Diese stellt einen gesetzlich festgesetzten Maximalrahmen dar. Die N-Bedarfswerte aus der DüV für Wintergetreide entsprechen ungefähr den bekannten Sollwerten und sind in Übersicht 1 dargestellt. Grundsätzlich sind davon die Nmin-Gehalte im Frühjahr in 0 bis 90 cm Tiefe abzuziehen.


Neu ist, dass man die Ertragserwartung berücksichtigen muss. Dabei darf bei allen Getreidearten der Bedarfswert mit zunehmendem Ertrag um 1 kg N/ha je dt Mehrertrag erhöht werden (maximal bis 40 kg/ha). Je 1 dt/ha Minderertrag ist der Wert dagegen um 1,5 kg/ha Stickstoff zu verringern. Den Ertragsnachweis müssen Sie über Aufzeichnungen im Betrieb führen.


Die starren Werte werden sich wie folgt auswirken: Auf ertragsstarken Standorten werden die Mengen in der Regel reichen, um den Bedarf zu decken. Auf Standorten mit geringer Ertragserwartung ist das jedoch nicht der Fall. Das gilt vor allem für Flächen, auf denen organische Dünger zum Einsatz kommen. Denn die DüV schreibt Anrechenbarkeiten vor, die sich besonders bei Trockenheit und später Ausbringung nicht immer erreichen lassen. Obendrein muss man bei organischer Düngung im Vorjahr noch 10% des organisch gedüngten Gesamt-N vom Bedarfswert abziehen.


Wie Übersicht 1 zeigt, schwankt die Spanne des Düngebedarfs zwischen den Getreidearten stark. In ungünstigen Fällen (geringe Ertragserwartung, Humusgehalte über 4%, Einsatz organischer Dünger im Vorjahr) geht besonders bei Wintergerste der N-Bedarf auf 100 bis 120 kg/ha zurück. Der maximale Rahmen beträgt bei Gerste etwa 180 kg/ha (hohe Ertragserwartung, keine Abschläge wegen Standort und organischer Düngung im Vorjahr).


Bei Roggen – der Frucht mit der besten N-Aneignung – ist der Bedarfsansatz ebenfalls niedrig und reicht von 100 bis 160 kg N/ha. Beim Weizen steigt der festgelegte Bedarf dagegen stark an. Den höchsten Düngebedarf von etwa 180 bis 240 kg/ha gibt die DüV für E-Weizen an. Bei gezielter Düngung dürfte die Qualitätsweizenproduktion auf vielen Standorten daher möglich bleiben.


Eigene Bodenproben ziehen:

Im Rahmen der neuen Bedarfsermittlung wird es wichtiger, eigene Nmin-Proben zu Vegetationsbeginn zu ziehen. Die Probe muss neuerdings – falls möglich – bis in 90 cm Bodentiefe reichen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen nach Ländererlass können Sie zwar zwischen den Richtwerten der Düngebehörden und eigenen Werten wählen. Wer aber eigene Nmin-Proben zieht, hat den Vorteil, den Zeitpunkt selbst bestimmen zu können.


Am besten sind Termine kurz vor der Düngung des Getreides. Wird zu früh beprobt, können sich durch Niederschläge bis zur Düngemaßnahme noch deutliche Veränderungen ergeben. Im letzten Jahr ließen sich z.B. Verlagerungen aus unteren Bodenschichten nach Starkregenfällen im Februar um mehr als 50 kg N/ha feststellen!


Bei dieser Gelegenheit können Sie auch den Schwefelgehalt im Boden in 0 bis 60 cm Tiefe gleich mitbestimmen lassen. Der Smin-Bedarfswert liegt bei Getreide in etwa bei 40 bis 50 kg/ha. Liegen die Smin-Werte darunter, ist eine Schwefeldüngung angeraten. Darüber hinaus ist auch eine CAT-Analyse für Spurennährstoffe wie Mangan, Bor, Kupfer und Zink sinnvoll. Je mehr Daten von Ihren Schlägen vorliegen, umso gezielter können Sie düngen.


Phosphor nach Abfuhr:

Neben der Bedarfsermittlung für Stickstoff muss vor der Düngung auch eine Düngeplanung für Phosphat erfolgen. Die Basis dafür sollte künftig – wie für alle anderen Makronährstoffe auch – die Abfuhr sein.


Neu ist, dass die DüV ab jetzt nur noch eine Überschreitung der Bilanz bei Phosphor von 10 kg/ha im sechsjährigen Betriebsschnitt erlaubt. Möglich ist es jedoch nach wie vor, eine Vorratsdüngung durchzuführen und die Nährstoffe im Betrieb auf Basis der Gehaltsklassen umzuverteilen. Es gilt demnach weiterhin: A = Abfuhr x 2; B = Abfuhr x 1,5; C = Abfuhr; D = Abfuhr x 0,5 und E = keine Düngung. Auf unterversorgten Standorten ist künftig jedoch kein Aufdüngen mehr möglich.


In Ackerbaubetrieben mit angespannter P-Versorgung ist es daher günstig, wenn das Stroh auf dem Acker bleibt. Denn: Die mittlere Nährstoffabfuhr bei Phosphat liegt bei ca. 60 bis 80 kg/ha. Bei Strohabfuhr steigt der Phosphatbedarf um etwa 30 kg/ha an.


Eine Frage des Termins:

Zusätzlich begrenzen die neuen Düngeregeln die Ausbringtermine im Frühjahr. Grundsätzlich ist eine Düngung nicht erlaubt, wenn die Böden nicht aufnahmefähig sind. In Frostperioden, in denen die Böden tagsüber antauen und die Dünger in den Boden eindringen können, darf in Zukunft nur noch eine Düngung von maximal 60 kg/ha Gesamt-N erfolgen.


Wegen erhöhter Ausbringkosten wird dies den Einsatz von Wirtschaftsdüngern vor allem in Ackerbauregionen weiter erschweren. Zwangsläufig verschieben sich dadurch die Düngetermine nach hinten. Ein später Termin erhöht allerdings die Gefahr, dass die Ausnutzungsgrade sinken. Das gilt vor allem, wenn – wie in den letzten Jahren häufig der Fall – der April trocken und kalt ist. In diesen Situationen sinkt die Anrechenbarkeit durch eine spätere Düngung oft deutlich unter 50%.


Dies birgt wiederum die Gefahr, die restriktiveren Bilanzsalden von künftig nur noch 50 kg N/ha (3-jähriger Mittelwert) nicht einhalten zu können. Bereits bei einer Gabe von 100 kg/ha Gesamt-N wird die Bilanz um etwa 30 kg je ha gegenüber einem Mineraldüngereinsatz belastet. Denn in die Bilanzrechnung fließt der Gesamt-N abzüglich der gasförmigen Verluste ein.


Ab 2020 dürfen Sie flüssige Wirtschaftsdünger auf bewachsenen Flächen nur noch bodennah ausbringen, z.B. mit einem Schleppschlauchverteiler. Darüber hinaus ist ab diesem Zeitpunkt der Einsatz von Harnstoff nur noch in Kombination mit Ureasehemmern erlaubt (auf bewachsenen Böden). Dass dies für die Wirkung kein Nachteil ist, zeigen erste Versuchsergebnisse der LWK Niedersachsen.


Tipps für mehr Gülle-Effizienz:

Wegen der restriktiveren Herbstdüngung und nass-kalten Witterung befinden sich derzeit große Mengen an Wirtschaftsdüngern auf den Betrieben. Verstärkt werden diese im Frühjahr im Wintergetreide zum Einsatz kommen. Ackerbauern sollten zumindest darüber nachdenken, diesen preiswerten Volldünger zu nutzen. Hier einige Tipps für einen effizienten Einsatz:


  • Setzen Sie möglichst nur flüssige Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste im Getreide ein. Von den festen Düngern erzielt allenfalls HTK gute Anrechenbarkeiten der Nährstoffe.
  • Bringen Sie organische Dünger möglichst früh aus, sobald die Flächen im Februar befahrbar sind. Sofern Sie bei Frost zunächst nur 60 kg N/ha düngen können, sollten Sie die zweite Gabe spätestens noch im März nachholen.
  • Applizieren Sie die Dünger bereits jetzt bodennah. Dass das Schlitzverfahren die Effizienz vor allem bei Trockenheit erhöht, zeigen aktuelle Versuche. So ließ sich mit dem Einbringen der Dünger in den Boden im trockenen Frühjahr 2016 die Nährstoffausnutzung fast verdoppeln. Mit dem Schleppschlauchverteiler ließen sich im letzten Jahr Wirkungsgrade von etwa 50 bis 60% erreichen. Wermutstropfen ist sicherlich das hohe Gewicht der Trägerfahrzeuge.
  • Ob man mit dem Ansäuern organischer Dünger – vor allem von Gärresten – den Wirkungsgrad steigern und die gasförmigen Verluste senken kann, darüber wird derzeit diskutiert. Erste Tastversuche der LWK Niedersachsen zeigten bislang keine positiven Effekte.


Um hohe Erträge abzusichern und gleichzeitig die N- und P-Bilanz in Ordnung zu halten, sollte man den Einsatz organischer Dünger trotzdem auf etwa 100 bis 120 kg/ha Gesamt-N begrenzen. Dem Getreide stehen dann rund 50 bis 70 kg N/ha zur Verfügung. Für eine optimale Pflanzenversorgung fehlt dann noch Schwefel. Um die N-Gabe nicht zu überziehen, können Sie die organische Düngung zu Vegetationsbeginn sehr gut durch eine Gabe von 1,5 bis 2 dt/ha SSA (21% N; 24% S) ergänzen.

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