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Goldor Bait in Kartoffeln befristet zugelassen

Lesezeit: 2 Minuten

Gegen Drahtwürmer in Kartoffeln ist Goldor Bait (Wirkstoff Fipronil) doch wieder befristet zugelassen. Die Zulassungsbehörde (BVL) hat eine Ausnahmegenehmigung wegen „Gefahr in Verzug“ für 120 Tage (27. Januar bis 26. Mai 2014) erteilt.


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Der Hersteller und die Bundesvereinigung Erzeugergemeinschaften Kartoffeln hatten zwei Anträge gestellt, die das BVL erst abgelehnt hatte (top agrar 1/2014). Erst nach Widerspruch und erneuter Prüfung hat das Amt positiv beschieden. Bundesweit stehen 160 t Produkt zur Verfügung.


Folgende Auflagen gelten für den Einsatz:


  • Sie dürfen es nur bei Starkbefall und nach Warndienstaufruf anwenden.
  • Man darf es nur beim Legen als Bandapplikation in der Pflanzfurche mit 1 x 10 kg/ha einsetzen.
  • Die Anwendung auf klumpigen oder steinigen Böden ist verboten.
  • Es gilt die NW 600-Auflage. Das heißt: Nicht anwenden auf Flächen, von denen eine Abschwemmungsgefahr in Gewässer – vor allem durch Regen oder Bewässerung – besteht. In jedem Fall gilt beim Einsatz ein Mindestabstand von 10 m zu Oberflächengewässern.
  • Bei Windgeschwindig­keiten von über 5 m/s ­dürfen Sie das Mittel nicht ausbringen.
  • Als Betriebsleiter sind Sie verpflichtet, Imkern, deren Bienenbestände sich im Umkreis von 60 m um die Behandlungsfläche befinden, diese mindestens 48 Stunden vorher bekannt zu geben.
  • Das Ausbringen muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Granulatstreugerat eingetragen ist (www.jki.bund.de).
  • Das Gerät muss mit einer separaten Abschaltvorrichtung für die Dosiereinrichtung versehen sein, einen dicht schließenden Deckel haben, zur Bandapplikation über einen speziellen Granulatverteiler (fishtail) verfügen und ein Fallrohr besitzen, das in gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.
  • Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes müssen Sie spätestens 4 m vor Erreichen des Vorgewendes ausschalten, um ein vollständiges Bedecken des Granulates sicherzustellen.
  • Sie müssen das Mittel vollständig in den Boden einarbeiten bzw. mit Erde abdecken. An der Bodenoberfläche verbleibendes Granulat ist ebenfalls direkt nach der Anwendung einzuarbeiten oder zu entfernen.
  • Bei gleichzeitigem Ausbringen von Flüssigbeizen ist darauf zu achten, dass sich an den Aggregaten kein angefeuchtetes Granulat ansammelt und an der Bodenoberfläche abgestreift wird.


Dr. Marianne Benker, LWK Nordrhein-Westfalen

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