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Grünland - so wirken sich die neuen Düngeregeln aus

Die neue Düngeverordnung bringt auch für Grünlandbetriebe einige Neuerungen mit sich. Dazu zählt, dass ab sofort die Düngebedarfsermittlung vor der erste Düngemaßnahme im Grünland Pflicht ist. Dafür sind die Werte aus der Düngeverordnung wichtig.

Lesezeit: 2 Minuten

Die neue Düngeverordnung bringt auch für Grünlandbetriebe einige Neuerungen mit sich. Dazu zählt, dass ab sofort die Düngebedarfsermittlung vor der erste Düngemaßnahme im Grünland Pflicht ist. Dafür sind die Werte aus der Düngeverordnung wichtig. Die für Grünlandbetriebe relevanten Tabellen aus der Verordnung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:


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Der Nährstoffvergleich muss in jedem Jahr bis zum 31. März vorliegen. Im Jahr 2018 ist dieser nach der alten DüV anzufertigen. Erst am 31. März 2019 ist der Nährstoffvergleich (plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz) nach der neuen DüV zu erstellen.


Dieser ist gesetzlich für jeden Grünlandbetrieb vorgeschrieben.

Im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung sind dann die verfütterten Grünlandaufwüchse nicht mehr zu schätzen, sondern rückwärts anhand der gehaltenen Raufutterfresser und deren Grobfutteraufnahme zu ermitteln.


Dabei gilt für Stickstoff und Phosphor:

Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grobfutter (nach DüV, Anlage 1, Tabelle 2) je Tier oder Stallplatz

x Anzahl der Tiere oder Stallplätze

+ Nährstoffabfuhr über abgegebenes Grobfutter

– Nährstoffzufuhr über erworbenes Grobfutter

 

Für unvermeidbare Futterverluste gilt für Grünland ein Zuschlag von 25%. In den nächsten Monaten werden konkrete Rechenschemen zur Erstellung der plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz veröffentlicht. Die Formulare sind in der Düngeverordnung unter


(Jährlicher betrieblicher Nährstoffvergleich) und


(Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich) zu finden.

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