Die meisten Neuansaaten müssen Landwirte künftig ohne Glyphosat durchführen. Diese Nutzungseinschränkung geht aus den Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) auf Anfrage von top agrar hervor. Demnach darf man Glyphosat bei der Grünlanderneuerung nur noch einsetzen,
wenn eine Verunkrautung vorliegt, bei der die Futtergewinnung aus Sicht der Tiergesundheit nicht möglich ist
oder auf erosionsgefährdeten Flächen.
Hintergrund für die eingeschränkte Nutzung ist das Insektenschutzgesetz, das voraussichtlich im September in Kraft tritt. Der Wirkstoff soll bis zu seinem Verbot ab dem Jahr 2024 nur noch in Ausnahmen in der Landwirtschaft zur Anwendung kommen. Alle Antworten des BMEL finden Sie auf Seite 53.
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Die meisten Neuansaaten müssen Landwirte künftig ohne Glyphosat durchführen. Diese Nutzungseinschränkung geht aus den Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) auf Anfrage von top agrar hervor. Demnach darf man Glyphosat bei der Grünlanderneuerung nur noch einsetzen,
wenn eine Verunkrautung vorliegt, bei der die Futtergewinnung aus Sicht der Tiergesundheit nicht möglich ist
oder auf erosionsgefährdeten Flächen.
Hintergrund für die eingeschränkte Nutzung ist das Insektenschutzgesetz, das voraussichtlich im September in Kraft tritt. Der Wirkstoff soll bis zu seinem Verbot ab dem Jahr 2024 nur noch in Ausnahmen in der Landwirtschaft zur Anwendung kommen. Alle Antworten des BMEL finden Sie auf Seite 53.