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Kleine Novelle der DüngeVO

Lesezeit: 2 Minuten

Die Düngeverordnung wird bis zum Frühjahr 2003 geändert. Die bisher eingeräumten Stickstoffverluste bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern in Höhe von 20% sollen abgeschafft werden. Sie dürfen nicht mehr auf die geltenden Obergrenzen für die Ausbringung von Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern in Höhe von 170 kg/ha auf Ackerland und 210 kg/ha auf Grünland aufgeschlagen werden. Unstrittig sind aber nach wie vor die unvermeidbaren NVerluste bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern in Höhe von 10% bei Gülle und Jauche sowie 25% bei Stallmist. Für Veredlungsbetriebe mit hoher Viehdichte hat dies Folgen. Sie müssen ihren Viehbesatz entsprechend verringern oder die überschüssige Gülle anderweitig verwerten. Der abgestimmte Referentenentwurf liegt bereits vor und muss noch den Bundesrat passieren. Mit der schnellen Änderung der DüngeVO reagiert das Landwirtschaftsministerium auf eine Entscheidung des EU-Gerichtshofes vom Frühjahr 2002. Die Richter hatten Deutschland verurteilt, weil die in der DüngeVO eingeräumten Ausbringungsverluste für Stickstoff zu hoch seien. Unabhängig davon wird derzeit eine große Novelle der DüngeVO vorbereitet. Dabei geht es unter anderem um folgende Punkte: Geänderte Sperrfristen für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern; Die Pflicht zur schlagspezifischen Aufzeichnung ab einer bestimmten Flächengröße; Die Änderung der derzeitigen Nährstoffvergleiche (Hoftorund Feld-/Stallbilanz) in eine schlagbezogene Bilanz; Abstandsregeln zur Reduzierung der Gewässerbelastung; Erweitern des Geltungsbereichs der DüngeVO auf Düngemittel, Bodenhilfsstoffe usw. Offenbar werden auch Auflagen im Zuge der BSE-Vorsorge diskutiert. So z. B. das sofortige Einarbeiten von Rindergülle oder ein Verbot des Ausbringens auf Grünland. Da Verbraucherschutzministerium und Umweltministerium die Änderung der DüngeVO miteinander abstimmen müssen, wird sich die große Novelle der DüngeVO möglicherweise noch hinzögern.

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