Für Rapsanbauer kam die Nachricht Anfang April völlig unerwartet – mit sofortiger Wirkung hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit den Einsatz des Insektizids Biscaya gegen die Kohlschotenmücke untersagt und gegen Raps-glanzkäfer nur noch bis BBCH 59 erlaubt.
Ursache für diese Änderungen ist, dass die EU-Kommission bei der turnusmäßigen Wiederzulassung des Insektizids die zulässigen Höchstmengen des Wirkstoffs Thiacloprid in Honig gesenkt hat. Jetzt gelten Rückstandshöchstmengen von 0,05 mg Thiacloprid je kg Honig statt bisher 0,2 mg. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte den „alten“ Höchstwert zuvor aber als unbedenklich bewertet.
Folgen hat dies vor allem für die Bekämpfung von Rapsglanzkäfern. Mittlerweile treten in Deutschland fast nur noch resistente und sehr resistente Populationen auf. Das zeigen Monitoring-Ergebnisse des Julius Kühn-Instituts (JKI). Mit der Anwendungseinschränkung erhöht sich der Selektionsdruck weiter. Eine Anti-Resistenzstrategie ist mit dieser Mittelpalette nicht möglich, resümiert der Fachausschuss Pflanzenschutzmittelresistenz des JKI. Dies steht klar im Widerspruch mit dem Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz.
Ähnlich prekär ist die Situation bei Schotenschädlingen: Gegen Kohlschotenrüssler stehen jetzt nur noch die stark resistenz-gefährdeten Pyrethroide zur Verfügung. Ob die Einsatzbeschränkungen für Biscaya auch im kommenden Jahr gelten werden, bleibt vorerst offen.