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Mehr Geld für Gänseschäden

Lesezeit: 3 Minuten

Auf den Grünlandflächen im Norden rasten im Winterhalbjahr immer mehr Gänse. Weil sie auch immer länger bleiben, nehmen die Schäden zu. Besonders die Nonnengänse (Weißwangengänse) bleiben inzwischen von November bis teilweise in den Mai. „Das Problem betrifft die ganze Küstenregion, von England bis nach Dänemark“, sagt Dr. Rolf Bünte, Leiter der Bezirksstelle in Ostfriesland der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen. Haupt-Rastregion sei aber das Vogelschutzgebiet Rheiderland.


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Schadensanalyse


Während dort auf Ackerland ein Rastspitzenmodell bereits seit 2011 Schäden bewertet und entschädigt, stehen die Grünlandbauern nach wie vor im Regen. Nun testet die LWK im Rheiderland in diesem Jahr das neu entwickelte Rastspitzenmodell für Grünlandflächen in der Praxis.


Dazu war einige Vorarbeit nötig: Vom Herbst 2015 bis zum Frühjahr 2018 erfasste die LWK die Gänseschäden auf Grünlandflächen: Drahtkörbe schützten in dieser Zeit Altnarben und Neuansaaten vor den Gänsen, um geschädigten und ungeschädigten Aufwuchs zu vergleichen.


Hier die wichtigsten Ergebnisse:


  • Der Gänsefraß reduzierte den ersten Schnitt im Mittel um ca. 50%.
  • Auf den geschädigten Flächen verringerte sich der Rohproteingehalt um mehr als 50%, der Energieertrag um knapp 50%.
  • Auf Einzelflächen kam es zu einem kompletten Ertragsausfall.
  • Beim zweiten Schnitt gab es keine signifikanten Ertragsverluste.
  • Ersatzfutter kostet die Landwirte bei Grünlandzupacht 2,7 Cent/MJ NEL, bei Kraftfutterzukauf 3,2 Cent/MJ. Letzterer ist jedoch aus tierphysiologischer Sicht nur begrenzt möglich.
  • Ein 50%iger Verlust von Trockenmasse und Energieertrag kostet den Landwirt 285 €/ha, um den Futterverlust auszugleichen. Dabei sind der Mehraufwand wie z.B. Pflanzenschutz oder Nachsaat nicht mit einbezogen.
  • Die bonitierten Flächen unterschieden sich in Bodendeckung und Futterwert der Gräser kaum.
  • Ertragsverluste lassen sich durch Messen der Wuchshöhe am einfachsten und sichersten ermitteln.
  • Weitere Parameter wie das Schätzen des Biomasseverlustes oder auch das Zählen von Kotstangen sind nicht praxistauglich.


Rastspitzenmodell im Test


Testregion 2019 ist die Gebietskulisse der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) NG 3 und NG 4 im Rheiderland. Für die Zahlungen an die Landwirte stellt das niedersächsische Umweltministerium 72000 € zur Verfügung.


Das Modell gestaltet sich wie folgt: Eine Bewertungskommission ermittelt den monetären Ertragsverlust, den der Landwirt abzüglich eines Sockelbetrages erhält. Dieser berechnet sich aus der AUM NG 3 und einem Selbstbehalt von 30% der AUM. Denn: „Die AUM sind Ausgleichszahlungen für Auflagen, keine Entschädigungen“, stellt Bünte klar. Allerdings: Auch wenn Landwirte keine AUM bekommen, wird der Sockelbetrag abgezogen.


Beispiel: Für einen Totalverlust des ersten Schnittes sind 600 €/ha kalkuliert. Abzüglich des Sockelbetrages von 357,50 €/ha im Rheiderland würde der Landwirt mit 242,50 €/ha entschädigt.


Zusätzlich beerntet und bewertet die LWK über die Grünlandreifeprüfung Vergleichserträge repräsentativer Flächen in der Region. So beziffert sie die mit der Wuchshöhenmessung festgestellten Verluste ökonomisch. „Dann ist das Modell auf andere Regionen übertragbar“, erklärt Bünte.

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