Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Aus dem Heft

Mindestbodenbedeckung neu geregelt

Lesezeit: 2 Minuten

Die GAP 2023 fordert eine Mindestbodenbedeckung über Winter, um Erosion vorzubeugen. Deutschland hat am 30.9. den neuen Entwurf des GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission eingereicht. Darin haben sich die Inhalte des sogenannten GLÖZ6 Standards geändert. Diese betreffen vor allem die Länge des Zeitraums, den Begrünungsumfang und die Einbeziehung von Mais bei der Stoppelbrache. Folgendes soll nach dem aktuellen Stand im Detail gelten:


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Der Begrünungszeitraum soll nun bei acht Wochen liegen, sodass die Mindestbodenbedeckung erstmalig vom 15.11.2023 bis zum 15.1.2024 sicherzustellen ist.
  • Dabei soll es aber zwei Sonderregeln geben: Ackerflächen mit frühen Sommerkulturen sollen eine Mindestbodenbedeckung vom 15.9. bis 15.11. aufweisen und Ackerflächen mit schweren Böden mit mindestens 17% Tongehalt sollen eine Mindestbodenbedeckung von der Ernte bis zum 1.10. aufweisen.
  • Für Ackerland soll eine 80/20-Regelung zur Anwendung kommen, d.h. auf 80% des Ackerlandes muss eine Mindestbodenbedeckung sichergestellt werden (nicht mehr auf 100%), auf 20% muss keine Mindestbodenbedeckung erfolgen (dafür entfallen die bisher diskutierten Ausnahmen z.B. bei späträumenden Kulturen).
  • Als Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen sollen gelten: mehrjährige Kulturen, Winterkulturen, Zwischenfrüchte, Stoppelbrachen von Körnerleguminosen und Getreide inkl. Mais, Begrünungen (aktiv oder als Selbstbegrünung), Mulchauflagen (inkl. Belassen von Ernteresten), mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (z.B. mittels Grubber oder Scheibenegge).


Da das BMEL die Anmerkungen der EU-Kommission zum vorherigen Strategieplan berücksichtigt hat, erwartet man keine weiteren Anmerkungen seitens der EU-Kommission. Mit einem Durchführungsbeschluss zur Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans ist voraussichtlich im Spätherbst zu rechnen. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf tatsächlich ohne Anmerkungen abgesegnet wird.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.