Neben den genannten Fungiziden mit einer deutschen Zulassung, sind auch sogenannte parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel am Markt. Diese sind in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums, kurz EWR, zugelassen. Die Pflanzenschutzmittel stimmen mit einem in Deutschland zugelassenen überein und sind von der Zulassungsbehörde genehmigt. Eine aktuelle Liste der verkehrsfähigen Parallelimporte stellt das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite bereit.
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Neben den genannten Fungiziden mit einer deutschen Zulassung, sind auch sogenannte parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel am Markt. Diese sind in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums, kurz EWR, zugelassen. Die Pflanzenschutzmittel stimmen mit einem in Deutschland zugelassenen überein und sind von der Zulassungsbehörde genehmigt. Eine aktuelle Liste der verkehrsfähigen Parallelimporte stellt das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite bereit.