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N-Düngung Getreide: Die Schonfrist ist vorbei

Lesezeit: 8 Minuten

Keine Gülleausbringung mehr bei Frost, 20% weniger Stickstoff in den roten Gebieten und volle Anrechnung der Herbstdüngung bei der Bedarfsermittlung der Gerste – im Getreide gilt es, die Düngung neu zu planen.


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Ab diesem Frühjahr müssen Landwirte ihre Düngung vielerorts neu kalkulieren. Die Regelungen der neuen Düngeverordnung (DüV) entfalten ihre volle Wirkung. Besonders in roten Gebieten wird es jetzt herausfordernd. Welche Konsequenzen sich für die Getreidedüngung ergeben und welche Anpassungsstrategien sinnvoll sind, lesen Sie in diesem Beitrag.


Mit Organik wird Es spannend


Die in 2020 erneut geänderte DüV schlägt bereits mit dem Ende der Sperrfrist für stickstoff(N)haltige Düngemittel voll in der Praxis durch. Denn wer sonst zum „Gülle-Silvester“ am 1. Februar mit der Ausbringung organischer Dünger begann, muss nun voraussichtlich die Maschinen in der Halle lassen. Der Grund dafür ist, dass die bisherigen Ausnahmen für die Düngung auf gefrorenem Boden in der aktuellen DüV nicht mehr bestehen. Gedüngt werden darf erst, wenn die Böden aufgetaut und aufnahmefähig sind, das heißt: nicht wassergesättigt und nicht mit Schnee bedeckt.


Somit ist vielerorts mit einem verzögerten Düngestart insbesondere mit Gülle und Gärresten zu rechnen. Für anmoorige oder grundwassernahe Standorte steht die organische Düngung damit grundsätzlich infrage. Ist ein Befahren mit schweren Ausbringfahrzeugen in der Vergangenheit nur auf gefrorenem Boden möglich gewesen, müssen Sie nun warten, bis der Boden abgetrocknet ist. Dann könnte es vielfach jedoch zu spät sein, um die geforderte hohe N-Effizienz noch zu erreichen.


Kommt die Applikation zu spät, wird dies gerade in frühschossenden Getreidearten wie Wintergerste und Winterroggen unweigerlich auf Kosten der N-Ausnutzung gehen. Vor allem beim Roggen kann es bei Gülleterminen, die sich bis in den April hinziehen, sogar zu Ertragseinbußen infolge verzögerter Assimilatumlagerung kommen.


Für den Fall, dass die Vegetation spät startet oder das Frühjahr nass wird, sollten Betriebe mit organischer Düngung deshalb den Plan B bereits in der Schublade haben. Grundsätzlich bietet sich folgende Vorgehensweise an:


  • Sobald die Böden aufnahmefähig und befahrbar sind, sollte ein mineralischer N-Dünger mit hohem Schwefelanteil fallen. Diese 1a-Gabe kann auf 30 bis 40 kg N/ha begrenzt bleiben, da nur der kurzfristige Bedarf bis zum Gülleeinsatz überbrückt werden muss. Vor Schossbeginn nimmt ein Getreidebestand ca. 0,5 bis 1,0 kg N pro ha und Tag auf. Somit deckt diese Gabe den N-Bedarf für mindestens einen Monat (vor Schossbeginn). Prädestiniert hierfür ist schwefelsaures Ammoniak. Alternativ können Sie auch andere Düngemittel mit engem N/S-Verhältnis einsetzen (z.B. ASS, Piasan G).
  • Trocknen die Böden zunehmend ab, ermöglicht dies die bodenschonende Ausbringung organischer Dünger. Diese fasst die 1b-Gabe und die 2. Gabe zusammen. Es empfiehlt sich, die Bestände dann auf 120 bis 130 kg N/ha hochzuziehen. Bei bereits starken, vitalen Beständen oder frühen Applikationsterminen ist die Zugabe eines Nitrifikationshemmers ein Muss. Andernfalls drohen überzogene und krank-​​heitsanfällige Bestände infolge (zu) hoher Nitratkonzentrationen. Besonders Rost und Mehltau flammen dadurch auf. Wintergerste KANN und Roggen MUSS mit dieser Maßnahme abgeschlossen werden.
  • Im Weizen und in einzelnen Wintergerstensorten, die ihren Ertrag vornehmlich über hohe Einzelährenleistungen generieren, muss eine Abschlussgabe zum Fahnenblattstadium (EC 37/39) erfolgen. Die Höhe richtet sich nach dem Ertrags- und Qualitätsziel für den einzelnen Bestand und wird in der Regel zwischen 30 und 60 kg N/ha betragen. Auch hier hat es sich bewährt, die N-Ausnutzung durch einen Schwefelanteil abzusichern. Zu diesem Zeitpunkt bieten sich aber eher weite N/S-Verhältnisse an (z.B. Piamon, Sulfan).


Wie sich der Düngebedarf der einzelnen Kulturen abhängig von Ertragserwartung und Standort bemisst, zeigen die Übersichten 1 bis 3 auf den Seiten 56 und 57. Hier finden Sie auch weitere Empfehlungen für die Gabenverteilung.


Für rote Gebiete wird es ernst


In den roten Gebieten kommt erstmals der Abschlag von 20% vom Bedarfswert zum Tragen. Das wird insbesondere die Qualitätsweizenproduktion ein-​schränken. Denn die erforderlichen Einsparungen in der N-Düngung sind vor allem bei der aus ertraglicher Sicht ineffizientesten 3. N-Gabe (Qualitätsgabe) hinnehmbar. Damit hängen die Proteingehalte in den roten Gebieten in erster Linie an der N-Nachlieferung aus dem Boden. Wer hier Qualitätsweizen produzieren will, muss drei Voraussetzungen erfüllen:


  • Nachlieferungsstarke Vorfrucht anbauen: Raps, Leguminosen oder Industriekartoffeln stellen hohe Mengen Stickstoff für die Nachfrucht bereit, die in dem Umfang nicht in der Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen sind. Ein Bilanzvorteil, den es unbedingt zu nutzen gilt. Nach Getreide oder Maisvorfrucht reichen die nach DüV noch möglichen N-Mengen aus pflanzenbaulicher Sicht nicht mehr aus, um sicher Brotweizenergebnisse zu erzielen.15


  • Hohe N-Gesamtgehalte im Boden: Natürliche Gegebenheiten (humose Böden) oder Bilanzüberschüsse aus den vorherigen Jahr(zehnt)en führen zu erhöhten N-Gehalten im Boden. Von dieser Reserve lässt sich – je nach Umfang – einige Jahre bis Jahrzehnte zehren.16


  • Kontinuierliche Nachlieferungsbedingungen: Für eine hohe Mikrobentätigkeit und damit eine kontinuierliche N-Mineralisation bedarf es an Luft, Wärme und Wasser. Gerade Letzteres war in den vergangenen Frühjahren bedenklich oft ein begrenzender Faktor. Eine hohe Feldkapazität oder die Möglichkeit einer Bewässerung sichern nicht nur die Wasserversorgung der Pflanzen ab, sondern ermöglichen auch eine kontinuierliche N-Mineralisation.17


Zugleich tragen diese Punkte auch beim Futtergetreide dazu bei, ein möglichst hohes Ertragsniveau zu halten.


Ist-Situation und Empfehlung


Hinsichtlich der Entwicklung der Getreidebestände ist Deutschland zweigeteilt: Während die Bestellbedingungen im Norden mit wenigen Ausnahmen durchgängig gut waren und die Aussaat termingerecht erfolgen konnte, ist im Süden (Bayern, BaWü) nur noch die Wintergerste rechtzeitig in die Erde gekommen. Beim Weizen dominieren vielerorts Spätsaaten das Bild.


Im Rückblick auf das vergangene Jahr gab es bei der N-Düngung im Wesentlichen zwei Fehler: Zu spät und zu wenig. Dass die bewährten Konzepte für die Einzelgaben nicht wirkten, lag vor allem an der Witterung. Die hohen Februarniederschläge verlagerten den Nmin in tiefere Schichten, beeinträchtigten das Feinwurzelsystem und verlangsamten die Bodenerwärmung. Im April und Mai trockneten die Böden dann zügig aus, sodass es kaum günstige Bedingungen für die N-Mobilisation gab. Späte Düngegaben kamen oft nicht mehr (voll) zur Wirkung.


Jedes kg Stickstoff, das bereits im März fiel, war dem Getreide anzusehen – und dass selbst im Westen, wo die Gefahr, die Bestände früh zu überziehen, sonst am größten ist.


Im Norden ist Zurückhaltung gefragt


Diese noch präsente und teils schmerzhafte Vorjahreserfahrung könnte in 2021 im Norden ein schlechter Berater sein. Ungeachtet der nicht vorhersehbaren Witterung, hat eine frühe und hohe Andüngung voraussichtlich wenig Sinn. Die Gründe: Die Bestände sind meist voll bestockt und stark bewurzelt. Die intensive Feinverwurzelung dürfte eine hohe Cytokininproduktion nach sich ziehen. Die Bodenstruktur ist gut und lässt eine hohe Nachlieferung erwarten.


Betrachtet man also die Lage aus heutiger Sicht objektiv, stehen uns eher Lagerprobleme als hungernde Bestände ins Haus. Moderate Startgaben von 40 bis 50 kg N/ha scheinen daher angemessen. Ammonium- und Amiddünger sind zu bevorzugen (SSA, Piamon).


Im Süden höher andüngen


Bei rechtzeitig bestellter Wintergerste im Süden können Sie sich an den Nordempfehlungen orientieren.


Die späteren Weizensaaten sind hingegen höher anzudüngen. Hier sind eher Gaben von etwa 80 bis 90 kg N/ha angemessen. Bei schwach bewurzelten Beständen sollte die Startgabe einen Nitratanteil beinhalten, um die N-Aufnahme nicht noch zu verzögern. Für eine einmalige Überfahrt sind ASS oder Sulfan sinnvoll. Bei geteilter Startgabe lässt sich der Nitratanteil nach einem SSA-Start (1a-Gabe) über KAS (1b-Gabe) ergänzen.


Wichtig – das Düngefenster


Um die jahresspezifische Nachlieferung des Standortes abschätzen und die Nachdüngung rechtzeitig platzieren zu können, hat sich das Düngefenster bewährt. Dabei gibt es zwei Strategien:


  • Negatives Düngefenster – es eignet sich für dünne, zu schwache Bestände, bei denen die Gefahr besteht, dass die N-Versorgung abreißt. Hier ist das Ziel: nicht zu spät nachdüngen und Triebverluste vermeiden. In diesem Szenario wird in einer Fahrgasse 20 bis 30 kg N/ha weniger gedüngt als im restlichen Feld. Die Nachdüngung erfolgt, sobald sich farbliche Unterschiede zwischen Düngefenster und Restbestand ergeben.
  • Positives Düngefenster – es ist sinnvoll für starke, teils überwachsene Bestände, die Gefahr laufen, überzogen zu werden. Ziel ist hier: nicht zu früh nachdüngen und Triebreduktion zulassen. In diesem Szenario wird in einer Fahrgasse 20 bis 30 kg N/ha mehr gedüngt als im restlichen Feld. Die Nachdüngung erfolgt, sobald sich farbliche Unterschiede zwischen Düngefenster und Restbestand ergeben.


anne-katrin.rohlmann@topagrar.com

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