Ende Juni hat die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat bis höchstens Ende 2017 verlängert. Bis dahin soll ein weiteres Gutachten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorliegen und die weiteren Schritte maßgeblich beeinflussen.
Wer Glyphosat einsetzt, muss jedoch bereits jetzt die kürzlich geänderte Begrenzung des Wirkstoffaufwandes einhalten. Bislang galt, dass Sie nach dem Einsatz von Glyphosat 90 Tage bis zur nächsten Anwendung warten mussten. Zudem waren max. 3600 g/ha des Wirkstoffes pro Kalenderjahr zulässig.
Diese Auflagen ersetzt nun die neue Anwendungsbestimmung NG 352. Sie gilt für alle im Ackerbau zugelassenen Glyphosate und gibt nun Folgendes vor: Beim Einsatz ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen den Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Anwendungen – mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln – die Summe von 2900 g/ha Glyphosat überschreitet.
Auf Problemstandorten bringt diese neue Auflage sogar Vorteile. Dort erleichtert sie die Fuchsschwanzbekämpfung vor der Bestellung. Nach der Ernte lässt sich nun z.B. nach Striegeleinsatz oder flachem Grubberstrich die erste Fuchsschwanzwelle mit max. 80% der vollen Aufwandmenge eines Glyphosats bekämpfen. Dabei entsprechen 80% z.B. 4 l eines 360er-Glyphosats. Wer danach den Acker saatfertig macht (Scheinsaat), kann nochmals max. 80% der vollen Aufwandmenge ausbringen, ohne auf die 40 Tage achten zu müssen. Der Grund: In Summe unterschreiten Sie die 2900 g/ha Wirkstoff. Wechseln Sie bei dieser Strategie jedoch unbedingt die Produkte, denn jedes Mittel ist nur einmal pro Jahr und Kultur zugelassen.
Tobias Schulze Bisping, Landwirtschaftskammer NRW