Bis zum 30. November 2022 haben die Bundesländer noch Zeit, die Landesdüngeverordnungen anzupassen und die mit Nitrat belasteten Gebiete neu auszuweisen. Ersten Hochrechnungen zufolge sollen diese sich insgesamt um ca. 45% gegenüber der Ausweisung von 2020 vergrößern.
Eine Gruppe von Ländern fordert den Bund auf, parallel ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung von den Verpflichtungen in den Roten Gebieten zu erstellen mit folgenden Ausnahmen für:
Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen, nachgewiesen durch den zulässigen Bilanzwert für Stickstoff (N),
Betriebe mit geringem N-Emissionsrisiko, nachgewiesen unter Berücksichtigung exakter Bewirtschaftungsdaten sowie
landwirtschaftliche Flächen, auf denen Maßnahmen einer aus wasserwirtschaftlicher Sicht nachweislich besonders grundwasserschonenden Bewirtschaftung im Rahmen von freiwilligen Kooperationen durchgeführt werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir dämpfte bereits die Erwartungen dafür. Bevor über Ausnahmen geredet werde, müssten die Länder erstmal die neuen Regeln umsetzen, heißt es aus seinem Ministerium.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Bis zum 30. November 2022 haben die Bundesländer noch Zeit, die Landesdüngeverordnungen anzupassen und die mit Nitrat belasteten Gebiete neu auszuweisen. Ersten Hochrechnungen zufolge sollen diese sich insgesamt um ca. 45% gegenüber der Ausweisung von 2020 vergrößern.
Eine Gruppe von Ländern fordert den Bund auf, parallel ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung von den Verpflichtungen in den Roten Gebieten zu erstellen mit folgenden Ausnahmen für:
Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen, nachgewiesen durch den zulässigen Bilanzwert für Stickstoff (N),
Betriebe mit geringem N-Emissionsrisiko, nachgewiesen unter Berücksichtigung exakter Bewirtschaftungsdaten sowie
landwirtschaftliche Flächen, auf denen Maßnahmen einer aus wasserwirtschaftlicher Sicht nachweislich besonders grundwasserschonenden Bewirtschaftung im Rahmen von freiwilligen Kooperationen durchgeführt werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir dämpfte bereits die Erwartungen dafür. Bevor über Ausnahmen geredet werde, müssten die Länder erstmal die neuen Regeln umsetzen, heißt es aus seinem Ministerium.