Deutschland droht erneut Ärger aus Brüssel. Die EU-Kommission hat erhebliche Bedenken, dass die Bundesländer die Düngeverordnung (DüV) nicht vollständig und korrekt anwenden. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geht es im Wesentlichen um drei Punkte:
Die EU sieht Mängel in den zur Verfügung stehenden Daten für die Modellierung zur Ausweisung der roten und grauen Gebiete.3
Aus Sicht der EU liegen zu viele belastete Nitratmessstellen außerhalb der roten Gebiete. In einer Videokonferenz habe sich aber bereits angedeutet, dass EU und Bundesländer unterschiedliche Messnetze zugrunde legen.4
Einige Bundesländer hätten gar keine eutrophen Gebiete angegeben, obwohl Anzeichen für Eutrophierung vorlägen.5
Das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betrachten das Schreiben der Kommission übereinstimmend als sehr ernst zu nehmen. Das BMEL sieht nun die Bundesländer in der Pflicht, die Kritikpunkte der Kommission aufzuklären, da die Ausweisung der belasteten Gebiete Ländersache sei.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast zeigt sich zuversichtlich: „Niedersachsen geht selbstbewusst in die Gespräche mit der Kommission, da es seine Gebietsausweisungen fachlich fundiert vorgenommen hat.“
Sachsens Landwirtschaftsminister Günther jedoch ist verärgert: „Offensichtlich ist es dem Bund nicht gelungen, unser gemeinsam erarbeitetes Vorgehen bei der Gebietsausweisung in Brüssel zu vertreten.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte indes die Politik auf, die EU-Nitratrichtlinie „endlich vollumfänglich in Deutschland umzusetzen“. Untermauert wird diese Forderung von einem kürzlich erschienenen Gutachten zur Bewertung des Düngerechts, das Prof. Dr. Friedhelm Taube im Auftrag des BDEWs erstellt hat. Demnach drohten Deutschland Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.
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Deutschland droht erneut Ärger aus Brüssel. Die EU-Kommission hat erhebliche Bedenken, dass die Bundesländer die Düngeverordnung (DüV) nicht vollständig und korrekt anwenden. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geht es im Wesentlichen um drei Punkte:
Die EU sieht Mängel in den zur Verfügung stehenden Daten für die Modellierung zur Ausweisung der roten und grauen Gebiete.3
Aus Sicht der EU liegen zu viele belastete Nitratmessstellen außerhalb der roten Gebiete. In einer Videokonferenz habe sich aber bereits angedeutet, dass EU und Bundesländer unterschiedliche Messnetze zugrunde legen.4
Einige Bundesländer hätten gar keine eutrophen Gebiete angegeben, obwohl Anzeichen für Eutrophierung vorlägen.5
Das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betrachten das Schreiben der Kommission übereinstimmend als sehr ernst zu nehmen. Das BMEL sieht nun die Bundesländer in der Pflicht, die Kritikpunkte der Kommission aufzuklären, da die Ausweisung der belasteten Gebiete Ländersache sei.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast zeigt sich zuversichtlich: „Niedersachsen geht selbstbewusst in die Gespräche mit der Kommission, da es seine Gebietsausweisungen fachlich fundiert vorgenommen hat.“
Sachsens Landwirtschaftsminister Günther jedoch ist verärgert: „Offensichtlich ist es dem Bund nicht gelungen, unser gemeinsam erarbeitetes Vorgehen bei der Gebietsausweisung in Brüssel zu vertreten.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte indes die Politik auf, die EU-Nitratrichtlinie „endlich vollumfänglich in Deutschland umzusetzen“. Untermauert wird diese Forderung von einem kürzlich erschienenen Gutachten zur Bewertung des Düngerechts, das Prof. Dr. Friedhelm Taube im Auftrag des BDEWs erstellt hat. Demnach drohten Deutschland Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.