Laut Düngeverordnung darf nur Holzkohle mit einem Mindestgehalt an Kohlenstoff von 80% als Bodenhilfsstoff oder als Zusatz zu Düngemitteln eingesetzt werden. Bei Pflanzenkohle, für deren Herstellung pflanzliche Reststoffe recycelt werden, ist dieser Wert häufig nicht einzuhalten.
Die FiBl-Betriebsmittelliste für den Ökolandbau enthält Pflanzenkohle-Produkte, allerdings wird die Kohlekomponente nicht in allen Bundesländern als EU-Öko-konform eingestuft.
Zurzeit läuft auf EU-Ebene das offizielle Aufnahmeverfahren der Pflanzenkohle in den Anhang der EU-Öko-Verordnung. Experten rechnen mit einer Zulassung, die vermutlich Grenzwerte für PAK, PCB und Dioxin enthalten wird.