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Notfallzulassungen gegen Blattläuse in Rüben

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen des Wegfalls der neonicotinoiden Beizen mussten Rübenanbauer bereits im letzten Jahr wiederholt flächige Insektizidspritzungen gegen virusübertragende Blattläuse durchführen. Das Problem dabei ist, dass mit den wenigen insektiziden Wirkstoffen am Markt kein fachlich fundiertes Resistenzmanagement möglich ist.


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Für die drei Insektizide Mospilan SG, Danjiri und Carnadine hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun Notfallzulassungen zur Vektorbekämpfung in Rüben erteilt. Alle drei Mittel enthalten den neonicotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Die Zulassung gilt für jeweils 120 Tage in unterschiedlichen Zeiträumen (Mospilan SG: 25.3. bis 22.7.2020, Danjiri: 11.3. bis 8.7.2020, Carnadine: 8.4. bis 5.8.2020).


„Nach einem milden Winter – wie dieses Jahr – kann die Ausbreitung von Viruserkrankungen schneller voranschreiten, weil die überlebenden Läuse das Virus direkt auf die Rüben übertragen können“, sagt Alfons Lingnau vom Rheinischen Rübenbauerverband. „Hauptüberträger ist die Grüne Pfirsichblattlaus, die meist an der Blattunterseite sitzt und durch ihre grüne Farbe gut getarnt ist“, so Lingnau weiter. Wichtig sei zudem, bei Behandlungen die Wirkstoffe zu wechseln und erst beim Überschreiten der Schadschwellen zu handeln.


Der Bekämpfungsrichtwert für die Grüne Pfirsichblattlaus liegt bei 10% befallener Pflanzen bis zum Reihenschluss, für die Schwarze Bohnenlaus neuerdings bei 30%. Nach Reihenschluss steigt der Wert bei beiden Läusearten auf 50%. Um die Richtwerte genau zu treffen, wurden bundesweit neue Blattlausmonitoring-Systeme eingerichtet.


Mospilan SG, Danjiri und Carnadine sind als nicht bienengefährlich eingestuft. Beachten Sie, dass zum Schutz des Grundwassers kein Einsatz auf Flächen erfolgen darf, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Acetamiprid-haltige Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kamen.

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