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Novelle der DüngeVO erschwert den Kompost-Einsatz

Lesezeit: 2 Minuten

Das Ausbringen von Kompost ist für einige Betriebe mit humuszehrender Fruchtfolge oder geringen Humusgehalten im Boden wichtig. Tritt die Novelle der Düngeverordnung (DüngeVO) wie derzeit geplant in Kraft, beeinträchtigt sie stark die Anwendung von Kompost in der Landwirtschaft. Zu dieser Einschätzung kommt das Thünen-Institut in seiner von der Kompostwirtschaft in Auftrag gegebenen Studie. Folgende Vorgaben würden sich auf den Kompost-Einsatz auswirken:


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  • Anrechnung des Kompost-N im Nährstoffvergleich,
  • N-Ausbringungsobergrenzen von 170 kg/ha für organische Düngemittel,
  • beschränkte P-Düngung,
  • Sperrfrist für Kompost im Winter und
  • Ausbringverbot auf unbewachsenen, gefrorenen Böden.


Die Forscher gehen davon aus, dass sich die Ausbringmengen je Hektar so deutlich reduzieren. Dies würde die Einsatzeffizienz verschlechtern, da z.B. die damit ausgebrachten P- und K-Mengen nur noch einen geringen Beitrag zur Nährstoffversorgung liefern. Zudem gingen die Betriebe unter diesen Bedingungen ein klar höheres Risiko ein, den N-Kontrollwert von 50 kg/ha ab 2018 (bisher 60 kg/ha) zu überschreiten.


Bei Kombination von Kompost mit anderen Wirtschaftsdüngern würde Phosphor zum limitierenden Faktor. Vor allem Betriebe in Regionen mit hohem Viehbesatz und Biogasproduktion wären davon betroffen. Zudem sei mit weiten Transportwegen zu rechnen. Auch verschärfe sich die Konkurrenz um verfügbare Flächen für Komposte.

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