Das lässt bundesweit viele Landwirte aufhorchen – das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern erklärte die Düngelandesverordnung von 2019 sowie die geänderte Fassung von 2020 für unwirksam. Das Land muss nun die Roten Gebiete neu ausweisen.
Insgesamt waren zwölf sogenannte Normkontrollanträge gegen die Düngelandesverordnung eingegangen. Hauptkritikpunkt der gut 180 Landwirte waren die Messstellen, auf deren Messwerten die Ausweisung der Roten Gebiete beruht. Ein weiterer Punkt betraf die Umsetzung der Regionalisierung. Das Gericht hatte daraufhin zwei Anträge von Landwirtschaftsbetrieben auf Rügen und im Landkreis Nordwestmecklenburg gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern als Musterverfahren durchgeführt.
Die zuständigen Richter gaben den Klägern nach zwei mündlichen Verhandlungsterminen recht. Sie bemängelten in ihrem Urteil, dass zur Plausibilisierung des Regionalisierungsverfahrens kein sogenanntes Stützmessstellennetz herangezogen wurde, wie es in Anlage 2 der AVV vorgesehen ist. Die Frage der Eignung der Messstellen wäre zusätzlich durch ein gerichtliches Gutachten zu klären, sofern es für eine Entscheidung darauf ankommt.
Landwirtschaftsminister Till Backhaus sieht die Landwirte derweil dennoch als Verlierer, da es nach seinen Angaben bei einer Neuausweisung zu deutlich größeren Roten Gebieten kommen könnte. Dabei wird es maßgeblich darauf ankommen, welchen Weg die Landesregierung bei der Neuausweisung einschlagen wird.
Für das Urteil ist keine Revision zugelassen. Reicht das Land keine Nichtzulassungsbeschwerde ein, wird das Urteil einen Monat nach Zugang der schriftlichen Begründung rechtskräftig.
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Das lässt bundesweit viele Landwirte aufhorchen – das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern erklärte die Düngelandesverordnung von 2019 sowie die geänderte Fassung von 2020 für unwirksam. Das Land muss nun die Roten Gebiete neu ausweisen.
Insgesamt waren zwölf sogenannte Normkontrollanträge gegen die Düngelandesverordnung eingegangen. Hauptkritikpunkt der gut 180 Landwirte waren die Messstellen, auf deren Messwerten die Ausweisung der Roten Gebiete beruht. Ein weiterer Punkt betraf die Umsetzung der Regionalisierung. Das Gericht hatte daraufhin zwei Anträge von Landwirtschaftsbetrieben auf Rügen und im Landkreis Nordwestmecklenburg gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern als Musterverfahren durchgeführt.
Die zuständigen Richter gaben den Klägern nach zwei mündlichen Verhandlungsterminen recht. Sie bemängelten in ihrem Urteil, dass zur Plausibilisierung des Regionalisierungsverfahrens kein sogenanntes Stützmessstellennetz herangezogen wurde, wie es in Anlage 2 der AVV vorgesehen ist. Die Frage der Eignung der Messstellen wäre zusätzlich durch ein gerichtliches Gutachten zu klären, sofern es für eine Entscheidung darauf ankommt.
Landwirtschaftsminister Till Backhaus sieht die Landwirte derweil dennoch als Verlierer, da es nach seinen Angaben bei einer Neuausweisung zu deutlich größeren Roten Gebieten kommen könnte. Dabei wird es maßgeblich darauf ankommen, welchen Weg die Landesregierung bei der Neuausweisung einschlagen wird.
Für das Urteil ist keine Revision zugelassen. Reicht das Land keine Nichtzulassungsbeschwerde ein, wird das Urteil einen Monat nach Zugang der schriftlichen Begründung rechtskräftig.