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Pflanzenschutz: Behörden im Dauerstreit

Lesezeit: 4 Minuten

Obwohl ein Gericht das Vorgehen des Umweltbundesamtes hinsichtlich der „Biodiv.-Auflagen“ für rechtswidrig erklärt hat, will die Behörde daran festhalten. Damit blockiert sie die Zulassungsverfahren.


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Mit dem Ziel, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an Biodiversitätsauflagen zu knüpfen, ist das Umweltbundesamt (UBA) vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig kürzlich gescheitert. Das UBA wollte mit der Auflage die Landwirte u.a. dazu verpflichten, auf 10% ihrer Ackerfläche auf einen konventionellen Anbau zu verzichten, wenn sie bestimmte Pflanzenschutzmittel anwenden.


Als Grund dafür nennt die Behörde angeblich auftretende indirekte Effekte von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt. Aus Sicht des UBA ließen sich diese durch Ausgleichsflächen wie Ackerrandstreifen, Ackerwildkrautäcker oder Blühflächen kompensieren (siehe top agrar 9 und 10/2019).


Die Schlappe vor Gericht betraf konkret drei Präparate. Sind die UBA-Forderungen für diese Mittel nun vom Tisch?


Verfahrene Situation


Die Urteile – so ein Sprecher des UBA gegenüber top agrar – werfen nach erster Durchsicht viele Fragen auf. So habe das Gericht z.B. die vom UBA festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und Insektizids nur nicht berücksichtigt, weil es dafür noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) gebe. In einer weiteren Eilentscheidung habe das Gericht zudem neue Informationen im Hinblick auf hohe Risiken beim Einsatz eines Herbizids für das Grundwasser nicht beachtet.


Sollten die Urteile rechtskräftig werden – so das UBA weiter – würde man den Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln aufgeben. Deshalb hält es das Amt für dringend geboten, dass die für Zulassungen zuständige Behörde – das Bundesamt für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicher-heit (BVL) – gegen die Urteile in Berufung geht.


Dass hat das BVL aber offensichtlich nicht vor. In einer Anfrage erklärte die Behörde, dass das BVL das UBA bereits aufgefordert habe, sein Einvernehmen entsprechend der Urteile des Verwaltungsgerichtes zu ändern. Sobald dieses vorliege, werde man über die Zulassungen entscheiden.


Wie geht‘s weiter?


Der weitere Verlauf im Dauerstreit der an der Zulassung beteiligten Behörden könnte wie folgt aussehen:


  • Sollte das UBA sein Einvernehmen wegen der Gerichtsentscheidung erteilen, könnte das BVL die drei Präparate über den 31.12.2019 hinaus zulassen. Hintergrund: Bis zu diesem Datum hatte das UBA sein Einvernehmen erteilt. Danach sollte aus UBA-Sicht die Biodiversitätsauflage greifen.
  • Falls das BVL fristgerecht bis zum 28. Oktober in Berufung geht, würden die Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (und eventuell durch den Europäischen Gerichtshof) zu klären sein.
  • Sollte sich der Streit bis ins kommende Jahr hinziehen und es zu keiner Einigung kommen, ist es bislang noch unklar, ob mit dem Stichtag 1.1.2020 (das Ende des UBA-Einvernehmens) ein Einsatzverbot der Mittel gilt.


Dass die Urteile zu den drei Mitteln wohl erst der Anfang von langen gerichtlichen Auseinandersetzungen sein könnten zeigt, dass dem BVL derzeit 42 vergleichbare Anträge vorliegen.


Plant das UBA Alternativen zur auflage?


Sollte das Urteil des Gerichts rechtskräftig werden, wäre der Schutz der Biodiversität durch die Zulassung nach Ansicht des UBA nicht mehr gewährleistet. Damit würde sich der Druck auf andere Wege außerhalb der Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln erhöhen, kündigt die Behörde an.


So wäre aus ihrer Sicht z.B. der im Insektenschutz-Aktionsprogramm der Bundesregierung verankerte „Refugialflächenansatz“ auch geeignet, die Risiken für die Biodiversität durch indirekte Effekte von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren. Auch dürfte der Druck bei der Ausgestaltung der künftigen gemeinsamen Agrarpolitik durch höhere Anforderungen an den Anteil und die Qualität ökologischer Vorrangflächen steigen. So ließe sich nach UBA-Angaben die Zahlung von Subventionen besser als bisher mit den EU-Zielen zum Biodiversitätsschutz in Einklang bringen.


matthias.broeker@topagrar.com

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