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Pflanzenschutz: UBA zweifelt Gerichtsurteile an

Lesezeit: 2 Minuten

Kürzlich hatte das Verwaltungsgericht in Braunschweig entschieden, dass das Verknüpfen von Biodiversitätsauflagen an die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln rechtswidrig ist. Dieses Urteil will das Umweltbundesamt (UBA) nun nicht akzeptieren. Die Behörde meint, dass der Schutz der Artenvielfalt durch die Zulassung dadurch nicht mehr gewährleistet sei. Das UBA hat deshalb das für Zulassungen zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgefordert, gegen die Urteile in Berufung zu gehen.


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Diese Forderung lehnt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) entschieden ab. „Ich kann den deutschen Bauern nicht vermitteln, warum BMEL/BVL eine faktische Enteignung in Höhe von 10% ihrer Äcker vornehmen sollten, wenn das für ihre Kollegen im Rest der EU nicht gilt“, so die Ministerin. „Zudem ist eine Berufung aussichtslos und würde zu anhaltender Rechtsunsicherheit führen, obwohl die Rechtslage klar ist. Denn das Gericht in Braunschweig hat die Rechtswidrigkeit der Auflage klar belegt.“


Vielmehr – so Julia Klöckner weiter – sollte das UBA sofort alle noch ausstehenden Einvernehmen ohne diese Anwendungsbestimmung erteilen. Es liegen derzeit 40 weitere noch offene Zulassungen vor, in denen die Antragsteller bereits mit weiteren gerichtlichen Schritten sowie Schadensersatzforderungen gedroht haben. Pro Pflanzenschutzmittel sei jährlich mit enormen Gewinnausfällen zu rechnen.


Kritik am UBA-Vorgehen äußerte kürzlich auch die stellvertretende Agrarausschussvorsitzende der FDP Carina Konrad. Laufende gerichtliche Vorgänge öffentlich zu kommentieren sei ihrer Ansicht nach unhaltbar. Das UBA habe die Aufgabe von wissenschaftlicher Beratung und nicht von politischen Entscheidungen.

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