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Rehkitzrettung: Drohnenförderung nur noch bis zum 1. September

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert erneut die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung. Insgesamt seien dieses Jahr 3 Mio. € verfügbar, so das Ministerium. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik die effektivste Möglichkeit sei, um Rehkitze zu orten und vor dem Mähtod zu retten.


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Förderbedingungen beachten


Antragsberechtigt sind nach Angaben des BMEL eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zudem können auch andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren – vorrangig von Rehkitzen – bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) zur Aufgabe der antragstellenden Vereine gehören.


Drohnen müssen Voraussetzungen erfüllen


Förderfähig sind Drohnen, die


  • mindestens eine Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
  • eine Mindestflugzeit von 20 Minuten und
  • eine Home-Return-Funktion haben.


Die Förderquote liegt bei 60% der Investitionskosten, die maximale Förderhöhe bei 4000 € pro Drohne. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab sofort bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.


Weitere Informationen und den Link zur Antragstellung finden Sie online unter www.bmel.de/rehkitze

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