Rehkitzrettung: Drohnenförderung nur noch bis zum 1. September
Lesezeit: 2 Minuten
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert erneut die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung. Insgesamt seien dieses Jahr 3 Mio. € verfügbar, so das Ministerium. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik die effektivste Möglichkeit sei, um Rehkitze zu orten und vor dem Mähtod zu retten.
Förderbedingungen beachten
Antragsberechtigt sind nach Angaben des BMEL eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zudem können auch andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren – vorrangig von Rehkitzen – bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) zur Aufgabe der antragstellenden Vereine gehören.
Drohnen müssen Voraussetzungen erfüllen
Förderfähig sind Drohnen, die
mindestens eine Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
eine Mindestflugzeit von 20 Minuten und
eine Home-Return-Funktion haben.
Die Förderquote liegt bei 60% der Investitionskosten, die maximale Förderhöhe bei 4000 € pro Drohne. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab sofort bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
Weitere Informationen und den Link zur Antragstellung finden Sie online unter www.bmel.de/rehkitze
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert erneut die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung. Insgesamt seien dieses Jahr 3 Mio. € verfügbar, so das Ministerium. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik die effektivste Möglichkeit sei, um Rehkitze zu orten und vor dem Mähtod zu retten.
Förderbedingungen beachten
Antragsberechtigt sind nach Angaben des BMEL eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zudem können auch andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren – vorrangig von Rehkitzen – bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) zur Aufgabe der antragstellenden Vereine gehören.
Drohnen müssen Voraussetzungen erfüllen
Förderfähig sind Drohnen, die
mindestens eine Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
eine Mindestflugzeit von 20 Minuten und
eine Home-Return-Funktion haben.
Die Förderquote liegt bei 60% der Investitionskosten, die maximale Förderhöhe bei 4000 € pro Drohne. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab sofort bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
Weitere Informationen und den Link zur Antragstellung finden Sie online unter www.bmel.de/rehkitze