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Rolle rückwärts in der Virusbekämpfung

Lesezeit: 2 Minuten

Die Einführung der Neonic-Beizen Mitte der 90er-Jahre war eine Revolution in der bis dahin so schwierigen Läusebekämpfung. Die neuen Beizen verschafften den jungen Rüben einen sicheren und gesunden Start. Großflächige Insektizidspritzungen waren von da an überflüssig und die bis dahin so gefürchtete viröse Vergilbungskrankheit an Rüben verschwand innerhalb kürzester Zeit.


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Doch leider währte dieses Szenario nur bis zum Jahr 2018, in dem die EU-Kommission neonicotinoide Wirkstoffe zur Beizung von Rüben verbot. Seit dem Anbaujahr 2019 ist somit der Einsatz von Neonic-Beizen im Freiland in der gesamten EU nicht mehr zulässig. Wegen des hohen Schädlings- und Virusdrucks sprachen sich allerdings 13 von 19 EU-Mitgliedstaaten für eine Notfallzulassung dieser Beizen in Rüben aus – Deutschland gehörte nicht dazu.


Flächenspritzungen statt gezielter Beize


Wegen des Wegfalls des bewährten Beizschutzes mit systemischer Wirkung von innen heraus, müssen Rübenanbauer nun wieder vermehrt zu Insektizidspritzungen zurückkehren. Weil sich die Anzahl insektizider Wirkstoffe in den letzten Jahren aber deutlich reduziert hat, sind mittlerweile zu wenig Wirkstoffe am Markt, um ein fachlich fundiertes Resistenzmanagement mit Vektorbekämpfung durchführen zu können. Neue Wirkstoffe bzw. Wirkmechanismen sind nicht in Sicht – denn über viele Jahre hinweg gab es für insektizide Spritzbehandlungen in Rüben nahezu keine Nachfrage. Daher sahen die Pflanzenschutzmittelhersteller keine Veranlassung, noch Kosten und Mühen in aufwendige Zulassungen zu stecken. Das heißt: Die EU und Deutschland haben ein erfolgreiches Pflanzenschutzsystem verboten, bevor eine adäquate alternative Lösung entwickelt werden konnte.


Für die Rübenanbauer bedeutet der Wegfall der Neonic-Beizen ein deutlich höheres Ertragsrisiko, mehr Arbeit, höhere Kosten und eine zunehmende öffentliche Kritik durch die zusätzlich erforderlich gewordenen Flächenspritzungen. Der Gesetzgeber sollte sich fragen, wem er damit einen Dienst erwiesen hat.

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