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Rote Gebiete – alles wieder auf Anfang?

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission akzeptiert die Neuausweisung und die damit einhergehende Verkleinerung der Roten Gebiete am Ende doch nicht. Den Landwirten droht eine Gebietsvergrößerung.


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Nun ist es amtlich: Die EU-Kommission gibt sich mit den derzeitigen Roten Gebieten nicht zufrieden. Das Hauptproblem für die EU liegt dabei in der drastischen Verkleinerung der Fläche, die im Vergleich zu den vorherigen Roten Gebieten um mehr als 50% geschrumpft war. Dabei richtet sich die Kritik vornehmlich gegen den emissionsbasierten Ansatz der Binnendifferenzierung. Hierbei handelt es sich um die Modellierung, also die rechnerische Herleitung der potenziellen Nitrataustragsgefährdung.


Zudem zeigt sich die EU verwundert, dass es kein einheitliches Vorgehen gab, sondern die Länder drei unterschiedliche Modelle anwenden konnten und somit auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen.


Knackpunkt Verwaltungsvorschrift


Zwar hatte Deutschland 2020 im Zuge der Reform der Düngeverordnung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) erlassen, die den Ländern erstmals detaillierte Leitlinien an die Hand gab und dafür Sorge tragen sollte, dass die Gebietsausweisung homogen erfolgen würde. Allerdings konnte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht auf vollständig einheitliche Kriterien einigen.


Aus Insiderkreisen hieß es 2020 immer, dass die EU-Kommission in die Konzipierung der AVV mit einbezogen wurde. Bei der Vorstellung des Papiers durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhob die EU auch lediglich nur Einwände gegen die Ausweisung der P-Kulisse, nicht aber hinsichtlich der Nitrat-Kulisse. Unklar ist daher aus heutiger Sicht, warum sich die EU-Kommission nun dermaßen irritiert über das Ergebnis zeigt und das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht aufheben will. Erneut stehen die Strafzahlungen von rund 850000 € pro Tag gegen Deutschland im Raum.


Werden die Roten Gebiete wieder größer?


Die neue Bundesregierung ist nach eigenen Aussagen bestrebt, das Vertragsverletzungsverfahren endgültig zu beenden. Dazu haben Bundesregierung und Ländervertreter kürzlich bereits Gespräche mit der EU-Kommission geführt. Diese erwartet Vorschläge zu den angesprochenen Punkten und Angaben zu der zu erwartenden Gebietskulisse bis Ende Februar 2022.


Agrarminister Cem Özdemir bereitete derweilen die Bauern auf neue Härten für die Landwirtschaft vor. Dagegen fordern u.a. der Bauernverband und die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser am Verursacherprinzip festzuhalten und dafür in der Düngeverordnung eine rechtliche Grundlage zu schaffen.


Was sich letztlich genau ändern wird, ist noch nicht gänzlich klar. Festzustehen scheint aber, dass die AVV zumindest hinsichtlich der emissionsbezogenen Modellierung überarbeitet werden muss und es 2023 zu einer Neuausweisung kommen wird. Diese wird voraussichtlich in vielen Bundesländern wieder zu einer Vergrößerung der Roten Gebiete führen. Die geltenden Maßnahmen innerhalb der Gebiete sollen sich, Stand heute, nicht ändern.


Vertrauen verspielt!


Viele Landwirte haben unterdessen das Vertrauen in die Politik verloren. Immer mehr wählen den juristischen Weg, um die Regeln der Düngeverordnung auf den Prüfstand stellen zu lassen. Im Fokus stehen dabei die Messstellen und das Messnetz. In Mecklenburg-Vorpommern z.B. gab das Oberverwaltungsgericht den klagenden Landwirten recht. Sie hatten bemängelt, dass es keine Plausibilisierung der Stützmessstellen gegeben hat. Die dortige Düngelandesverordnung war dadurch gekippt worden.


Zwar ist fraglich, was mit diesem Etappensieg passiert, wenn es zu einer Neuausweisung kommt. Allerdings besteht die Hoffnung, dass jeder Rechtsspruch im Sinne der Landwirtschaft dazu beitragen wird, dass sich die Beteiligten um eine korrekte Ausgestaltung der Regeln bemühen werden und dass die Messstellen und Messnetze weiter auf den Prüfstand kommen.


Ihr Kontakt zur Redaktion:anne-katrin.rohlmann@topagrar.com

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