Ab dem 1. Januar 2021 gelten in den roten, nitratbelasteten Gebieten die strengeren Düngeregeln. Zuvor mussten die Bundesländer bis zum 31. Dezember 2020 eine Binnendifferenzierung der Gebietskulissen vornehmen.
Neben den Werten aus den Nitratmessstellen flossen dabei, gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV), auch Daten eines Modellierungsansatzes ein. Dieser Ansatz soll die standortindividuelle Nitrataustragsgefährdung ermitteln. Statt auf Grundwasserkörperebene sind die Gebietsabgrenzungen künftig feldblockgenau. In Summe soll so die Ausweisung der roten Gebiete verursachergerechter werden.
In vielen Bundesländern verringern sich die Flächengrößen der roten Gebiete durch die Binnendifferenzierung. Einige Länder, darunter Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, präsentierten bereits im November die Karten der neuen Kulisse. Welche für Sie gelten, erfahren Sie auf den jeweiligen Fachinformationsseiten der Länder (z.B. in NRW unter Elwas Web, in Bayern unter iBalis oder in Sachsen-Anhalt unter lvermgeo).
Neben den allgemein bekannten strengeren Düngeregeln (DüV § 13a Abs. 2; siehe auch www.topagrar.com/duengeregeln2021), müssen die Länder noch mindestens zwei weitere zusätzliche Anforderungen in den Gebieten benennen, die dazu beitragen, die Nährstoffeinträge zu verringern (DüV § 13a Abs. 3). Dazu war es nötig, auch die Landesdüngeverordnungen bis zum 31. Dezember 2020 zu aktualisieren. Diese finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Landesdienststellen.
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Ab dem 1. Januar 2021 gelten in den roten, nitratbelasteten Gebieten die strengeren Düngeregeln. Zuvor mussten die Bundesländer bis zum 31. Dezember 2020 eine Binnendifferenzierung der Gebietskulissen vornehmen.
Neben den Werten aus den Nitratmessstellen flossen dabei, gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV), auch Daten eines Modellierungsansatzes ein. Dieser Ansatz soll die standortindividuelle Nitrataustragsgefährdung ermitteln. Statt auf Grundwasserkörperebene sind die Gebietsabgrenzungen künftig feldblockgenau. In Summe soll so die Ausweisung der roten Gebiete verursachergerechter werden.
In vielen Bundesländern verringern sich die Flächengrößen der roten Gebiete durch die Binnendifferenzierung. Einige Länder, darunter Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, präsentierten bereits im November die Karten der neuen Kulisse. Welche für Sie gelten, erfahren Sie auf den jeweiligen Fachinformationsseiten der Länder (z.B. in NRW unter Elwas Web, in Bayern unter iBalis oder in Sachsen-Anhalt unter lvermgeo).
Neben den allgemein bekannten strengeren Düngeregeln (DüV § 13a Abs. 2; siehe auch www.topagrar.com/duengeregeln2021), müssen die Länder noch mindestens zwei weitere zusätzliche Anforderungen in den Gebieten benennen, die dazu beitragen, die Nährstoffeinträge zu verringern (DüV § 13a Abs. 3). Dazu war es nötig, auch die Landesdüngeverordnungen bis zum 31. Dezember 2020 zu aktualisieren. Diese finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Landesdienststellen.