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Rüben: Conviso Smart anwendbar

Lesezeit: 1 Minuten

Kürzlich erteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für praxistaugliche Aufwandmengen des Herbizids Conviso One. Die überarbeitete Zulassung vom 13. Juli 2022 legt fest, dass man das Herbizid ab sofort auf undrainierten Flächen mit 1x1,0 l/ha oder im Splitting mit 2x0,5 l/ha einsetzen darf. Auf Flächen mit Drainage ist die Anwendung in der gleichen Aufwandmenge nur im Hacke-Bandspritze-System möglich. Bislang waren u.a. in der Fläche nur 0,25 l/ha zugelassen.


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Das Herbizid Conviso One von Bayer enthält 50 g/l Foramsulfuron und 28,92 g/l Thiencarbazone. Zusammen mit den gegen Sulfonyl-Harnstoffe toleranten Rübensorten (klassisch gezüchtet durch KWS bzw. Lizenznehmer) bilden sie das Herbizidsystem Conviso Smart. Bayer hat die Zulassung des Herbizids bereits 2015 beantragt. Nachdem das Umweltbundesamt im Zulassungsprozess ein Bewertungskriterium änderte, erstritt sich das Unternehmen die jetzige erweiterte Zulassung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig (1 A 17/21).

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