Die betriebliche 170 kg N-Grenze ist bei tierhaltenden Betrieben bekannt. Der Nährstoffanfall aus Tierhaltung und Biogaserzeugung (seit 2017 muss man N aus Gärresten vollständig anrechnen) wird aufsummiert und durch die bewirtschaftete Fläche dividiert. Halten die Betriebe diese Grenzen nicht ein, müssen sie Wirtschaftsdünger abgeben. In den roten Gebieten soll diese Grenze künftig schlagbezogen gelten.
Die Folge: Bringen Sie z.B. 170 kg N je ha über Rindergülle aus, ist diese mit 60% anzurechnen – das wären 102 kg N/ha. Grünland mit vier Schnitten und einem Düngebedarf von 200 kg N/ha (abzüglich der 20% blieben nur noch 160 kg N/ha übrig) könnten Sie dann nur noch mit diesen 102 kg N/ha über Wirtschaftsdünger versorgen.
Liegt der Düngebedarf von angebauten Kulturen dagegen nach allen Abzügen unter 102 kg N/ha, können diese Flächen die 170 kg N/ha nicht „ausnutzen“. Es ist zu erwarten, dass Landwirte daher Kulturen mit geringem Düngebedarf, wie Sommergetreide, aus der Fruchtfolge nehmen. Aber auch Flächen, auf denen nur eine eingeschränkte oder gar keine Düngung zulässig ist, verschärfen die Situation zusätzlich. Solche Flächen können den Betrieb im ungünstigen Fall sogar zur Gülleabgabe zwingen.
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Die betriebliche 170 kg N-Grenze ist bei tierhaltenden Betrieben bekannt. Der Nährstoffanfall aus Tierhaltung und Biogaserzeugung (seit 2017 muss man N aus Gärresten vollständig anrechnen) wird aufsummiert und durch die bewirtschaftete Fläche dividiert. Halten die Betriebe diese Grenzen nicht ein, müssen sie Wirtschaftsdünger abgeben. In den roten Gebieten soll diese Grenze künftig schlagbezogen gelten.
Die Folge: Bringen Sie z.B. 170 kg N je ha über Rindergülle aus, ist diese mit 60% anzurechnen – das wären 102 kg N/ha. Grünland mit vier Schnitten und einem Düngebedarf von 200 kg N/ha (abzüglich der 20% blieben nur noch 160 kg N/ha übrig) könnten Sie dann nur noch mit diesen 102 kg N/ha über Wirtschaftsdünger versorgen.
Liegt der Düngebedarf von angebauten Kulturen dagegen nach allen Abzügen unter 102 kg N/ha, können diese Flächen die 170 kg N/ha nicht „ausnutzen“. Es ist zu erwarten, dass Landwirte daher Kulturen mit geringem Düngebedarf, wie Sommergetreide, aus der Fruchtfolge nehmen. Aber auch Flächen, auf denen nur eine eingeschränkte oder gar keine Düngung zulässig ist, verschärfen die Situation zusätzlich. Solche Flächen können den Betrieb im ungünstigen Fall sogar zur Gülleabgabe zwingen.