Prämienkürzungen wegen Verstößen gegen Cross Compliance sind ärgerlich und müssen nicht sein. Immer wieder führen aber fehlende bzw. ungenügende schriftliche Aufzeichnungen bei den Kontrollen zu Sank-tionen. Nutzen Sie daher die „feldarbeitsfreie“ Zeit, um ihre Unterlagen auf Vordermann zu bringen. In der Übersicht finden Sie Mängel, die bei Prüfungen in den Bereichen Nitratrichtlinie, Dünge-VO und Pflanzenschutzmittelrecht häufig auffallen.
Hans Lohr, LKP Bayern