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So greenen die Praktiker

Lesezeit: 4 Minuten

Zwischenfrüchte und Leguminosen machen den Löwenanteil bei den ökologischen Vorrangflächen aus. Sechs Landwirte berichten über ihre Erfolge und Stolpersteine beim Anbau der verschiedenen Kulturen.


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Greening-Maßnahmen müssen sich im Betrieb einfach umsetzen lassen – darin sind sich Landwirte einig. Als besonders wertvoll für die Biodiversität gelten Blühstreifen. Bislang machen Streifenelemente aber nur 1,2% der ökologischen Vorrang-flächen (öVF) in Deutschland aus. Zu viele Fragen zur Anlage und komplizierte Auflagen schrecken ab. Dass es aber nur wenige Kniffe braucht, um einen optimalen Blühbestand zu erzielen, zeigt der Beitrag ab Seite 62.


Wer hat die Nase vorn?

Reichen Blühstreifen und Landschaftselemente nicht aus, um die 5% öVF zu erfüllen, stellt sich die Frage: Zwischenfrüchte oder Leguminosen? Wichtig ist vielen Landwirten, dass sich die Kulturen nahtlos in ihre Fruchtfolge einbauen lassen. Der Anbau darf zudem keine Krankheiten oder Unkräuter fördern.


Vor allem in Regionen mit Sommerungen wie Mais, Rüben und Kartoffeln haben Landwirte im letzten Jahr auf Zwischenfrüchte gesetzt. Diese standen zusammen mit Untersaaten auf 68% der mehr als 1,3 Mio. ha öVF. Schwerpunkte des Anbaus lagen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg und Bayern. Dort betrug ihr Anteil sogar über 87 bzw. 70% der öVF des jeweiligen Bundeslandes. Experten gehen 2016 daher von einem leergefegten Markt für Zwischenfruchtsaatgut aus. Bestellen Sie somit frühzeitig die Wunscharten für Ihre Mischung.


Für Leguminosen entschieden sich die Landwirte auf ca. 161800 ha (11,8%) öVF. Wegen der günstigen Standort- und Vermarktungsbedingungen wachsen Soja, Lupine, Ackerbohne und Erb-se vor allem in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern. In den übrigen Bundesländern machen sie weniger als 10% der dortigen öVF aus.


Wichtige Greening-Pflichten:

Wer mit diesen Kulturen greent, muss viele Auflagen beachten. Folgendes gilt für Zwischenfrucht-Mischungen:


  • Die Mischungen müssen aus mindestens 2 Arten bestehen. Keine darf über 60% Samenanteil ausmachen, zudem darf der Gräseranteil 60% nicht überschreiten. Getreide ist nicht erlaubt.
  • Rechnungen, Saatgutetiketten und Rückstellmuster sind bereitzuhalten.
  • Keine Aussaat vor dem 16. Juli und nicht nach dem 1. Oktober.
  • Organische Dünger sind bedarfsgerecht mit bis zu 40 kg/ha NH4-N erlaubt.
  • Verboten sind Pflanzenschutzmittel, N-Mineraldünger und Klärschlamm.
  • Im Antragsjahr dürfen nur Ziegen und Schafe die Flächen nutzen.
  • Eine CC-Vorschrift regelt, dass der Aufwuchs bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben muss. Die Länder können den Termin auf den 15. Januar vorverlegen. Ein Häckseln, Schlegeln oder Walzen (ohne Bodeneingriff) des Aufwuchses ist ebenso wie ein Beweiden zulässig.
  • Nach dem 15. Februar ist jede Nutzung bis zum Anbau der Hauptkultur erlaubt.
  • Zur Zwischenfrucht-Kategorie (Faktor: 0,3) zählen auch Grasuntersaaten, die man z.B. in einen Hauptfruchtmais sät. Wichtig: Verwenden Sie dabei nur Grassamen. Kleegras ist als Untersaat-Mischung nicht Greening-fähig.


Wer beim Greening auf Leguminosen (Faktor: 0,7) setzt, muss hierauf achten:


  • Soja, Lupine, Ackerbohne und Erbse sind als Reinkultur anzubauen und müssen sich vom 15. Mai bis 15. August auf der Fläche befinden. Abweichend gilt: Sind sie vor dem 15. August reif, darf die Ernte vorher erfolgen. Dies ist der Landesstelle spätestens drei Tage vor Erntebeginn mitzuteilen.
  • In Leguminosen ist Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis erlaubt. Auch eine N-Startdüngung ist möglich.
  • Im Antragsjahr muss eine Winter-kultur oder -zwischenfrucht folgen. Für diese gilt, dass sie bis zum 15. Februar auf der Fläche bleiben muss (Verkürzungen auf den 15. Januar können die Länder erteilen). Ein Häckseln, Schlegeln, Walzen oder Beweiden ist innerhalb dieses Zeitraums möglich.
  • Kleinkörnige Leguminosen wie Klee und Luzerne müssen sich vom 15. Mai bis 31. August auf der Fläche befinden. Eine Schnittnutzung ist in dieser Zeit möglich – auch zur Samengewinnung.


Anne Borchert, Matthias Bröker


Anne Borchert, Matthias Bröker


Erfahrungen und Tipps von Landwirten zu Zwischenfrüchten und Leguminosen lesen Sie in den Reportagen.

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