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topplus Aus dem Heft

So steht es um die GAP 2023

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1. Januar 2023 beginnt die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Wer dann was und wie über die 1. und/oder 2. Säule fördern lassen kann, ist noch unklar (siehe auch Beitrag ab Seite 48 in diesem Heft).


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Deutschland hat seinen GAP-Strategieplan im Februar 2022 bei der EU-Kommission eingereicht. Der Plan kam mit Anmerkungen der EU-Kommission in einem „observation letter“ zurück. Bund und Länder bearbeiten nun die Anregungen der Kommission. Ziel ist, den Strategieplan abzuändern, im September wieder einzureichen und bestenfalls im Herbst die Genehmigung der Kommission zu erhalten. Dann müssen Bund und Länder den Plan in Verordnungen umsetzen.


Teils stark kritisiert wurde der derzeitige Strategieplan auf dem Deutschen Grünlandtag, den der Deutsche Grünlandverband (DGV) Ende Juli im bayerischen Selbitz veranstaltete. „Das Konstrukt ist viel zu bürokratisch und beinhaltet zudem ein kompliziertes Regulierungsgeflecht“, bemängelt z.B. PD Dr. Hans Hochberg vom DGV. Während die jährlich zu erfüllenden GLÖZ-Anforderungen für das Mineralbodengrünland sehr anspruchsvoll sind, sei Grünland seiner Meinung nach bei den Ökoregelungen (Eco Schemes) unterrepräsentiert und die Inanspruchnahme sehr begrenzt, vor allem für Milchviehbetriebe. Besonders kritisiert Hochberg die bis 2026 stetig sinkenden Beihilfen bei gleicher ökologischer Leistung und steigenden Kosten.

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