Eine Notfallzulassung für neonicotinoide Beizen für Zuckerrüben wird es in Deutschland zur Aussaat 2021 höchstens in engen Gebietskulissen geben. Das gab das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer Pressemitteilung bekannt.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale Notfallzulassung ab. Grund sei, dass, „das BVL (...) nur eine Zulassung für 120 Tage aussprechen und keine Folgemaßnahmen im Folgejahr erlassen kann (...)“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Von den Bundesländern verlangt Klöckner nun, dass diese selbst – und nicht Unternehmen – die Zulassung beantragen, sofern die Vor-Ort-Analysen keine andere Möglichkeit zum Ressourcen- und Ernteschutz zulassen.
Enge Kulisse und regeln
Mit dem Antrag müssen sich die Länder zudem dazu verpflichten, Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen und effektive Vorsorgemaßnahmen zu treffen, z.B.:
Die Nachfolgekultur darf nur eine nicht bienenattraktive Kultur und keine Blühfläche sein, um das noch so geringe Risiko des Übertragens auf Bienen zu verhindern,
Abstände zu blühenden Pflanzen müssen ausreichend groß gewählt werden,
Erosion muss vermieden und
die Vorschriften müssen effizient überwacht werden.
Erforderlich seien außerdem ein wirksames Monitoring und eine Information an die Imker in den betroffenen Regionen, bestimmt das BMEL weiter. Seien die Länder dazu nicht bereit, zeitlich und lokal begrenzt mit entsprechenden umweltschonenden Maßnahmen die Notfallzulassung umzusetzen, dann könne dem Antrag auch nicht stattgegeben werden.
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Eine Notfallzulassung für neonicotinoide Beizen für Zuckerrüben wird es in Deutschland zur Aussaat 2021 höchstens in engen Gebietskulissen geben. Das gab das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer Pressemitteilung bekannt.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale Notfallzulassung ab. Grund sei, dass, „das BVL (...) nur eine Zulassung für 120 Tage aussprechen und keine Folgemaßnahmen im Folgejahr erlassen kann (...)“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Von den Bundesländern verlangt Klöckner nun, dass diese selbst – und nicht Unternehmen – die Zulassung beantragen, sofern die Vor-Ort-Analysen keine andere Möglichkeit zum Ressourcen- und Ernteschutz zulassen.
Enge Kulisse und regeln
Mit dem Antrag müssen sich die Länder zudem dazu verpflichten, Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen und effektive Vorsorgemaßnahmen zu treffen, z.B.:
Die Nachfolgekultur darf nur eine nicht bienenattraktive Kultur und keine Blühfläche sein, um das noch so geringe Risiko des Übertragens auf Bienen zu verhindern,
Abstände zu blühenden Pflanzen müssen ausreichend groß gewählt werden,
Erosion muss vermieden und
die Vorschriften müssen effizient überwacht werden.
Erforderlich seien außerdem ein wirksames Monitoring und eine Information an die Imker in den betroffenen Regionen, bestimmt das BMEL weiter. Seien die Länder dazu nicht bereit, zeitlich und lokal begrenzt mit entsprechenden umweltschonenden Maßnahmen die Notfallzulassung umzusetzen, dann könne dem Antrag auch nicht stattgegeben werden.