Wegen des dramatischen Mäuse-befalls in vielen Regionen im letzten Jahr waren Notfallzulassungen für den Streueinsatz von Feldmausködern erforderlich. Vor allem das Einhalten der damit verbundenen Auflagen war aber kaum möglich.
Positiv war die Bündelung der Antragstellung. Die vergleichbaren Daten der Bundesländer bildeten die Befallssituation gut ab. Vom Antrag bis zum Zulassungsbescheid des BVL verging zudem nur wenig Zeit – dies wurde der Notfallsituation gerecht.
Allerdings lag der Umfang der bundesweit erteilten Genehmigungen deutlich unter der Mittelmenge, die beantragt worden war. Hauptursache hierfür waren wohl die bürokratischen Hürden, die sich durch die Proteste der Umweltverbände weiter vergrößerten. Dadurch verschärften sich die Probleme auf den betroffenen Flächen. Für künftige Notfallzulassungen ist es wichtig, dass man schnell handelt und die Auflagen beim Einsatz auch umsetzbar sind.
Auch der Umfang des Einsatzes von Ratron Giftlinsen in den Rückzugsgebieten war zu gering. Das Einwandern von Mäusen ist nur bei regulärer Zulassung wirkungsvoll einzudämmen. Das man dabei die Einsatzbestimmungen einhält, ist selbstverständlich.
Aus den Erfahrungen des letzten Jahres steht fest, dass der Aufwand für das Beantragen und Bearbeiten der Einzelfallgenehmigungen sehr hoch ist und überdacht werden muss. Bei leichterer Umsetzung hätte sich ein Großteil der Schäden voraussichtlich verhindern lassen.