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Streit um Verflüchtigung von Pflanzenschutzmitteln

Lesezeit: 3 Minuten

Weit entfernt vom Einsatzort sollen sich Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte messen lassen. Das besagt eine Studie, die das „Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft“ und der Verein „Umweltinstitut München“ in Auftrag gegeben haben. Ihre kürzlich vorgestellten Ergebnisse sorgten für erhebliche Diskussionen.


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Im Rahmen des Projektes nahmen ehrenamtliche Helfer im letzten Jahr an 116 Standorten in ganz Deutschland Proben, um diese auf Wirkstoffrückstände untersuchen zu lassen. Folgende Sammelmethoden setzten sie ein: technische Passivsammler, Filtermatten aus Lüftungsanlagen, Bienenbrot der Honigbiene und Baumrinden. Analysiert wurden die Proben mittels Multi-Analytik auf über 500 Wirkstoffe. Insgesamt ließen sich demnach in 163 Proben 152 Wirkstoffe nachweisen. Davon waren 138 auf landwirtschaftliche Quellen zurückzuführen. Von den 138 gefundenen Wirkstoffen waren 30% zum Messzeitpunkt nicht mehr oder noch nie zugelassen.


Die Initiatoren der Studie fordern aufgrund der Daten nun ein Verbot aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel bis zum Jahr 2035. Zudem verlangen sie, dass das europäische Zulassungsverfahren bis dahin den Ferntransport und die Kombinationswirkung unterschiedlicher Wirkstoffe stärker berücksichtigt. Der BUND schloss sich den Forderungen an.


Kritik an der Studie übte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). „Grundsätzlich gilt, dass die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nur erfolgt, wenn bei sachgerechter Anwendung eines Mittels keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser entstehen“. Zudem – so das BfR weiter – werden Abdrift und Verflüchtigung von Mitteln bei der Zulassung auf Basis von Modellen bewertet, denen gemessene Daten zugrunde liegen. Die Ergebnisse aus dieser modellhaften Abschätzung werden unter „Worst-Case-Annahmen“ betrachtet und fließen in die Risikobewertung mit ein. Der alleinige Nachweis von Substanzen lasse keine hinreichenden Rückschlüsse auf mögliche Wirkungen zu.


Scharfe Kritik an der Studie äußerte auch Peter Müller, Geschäftsführer Bayer CropScience Deutschland, in einem offenen Brief. „Der Nachweis der Stoffe besagt rein gar nichts, schließlich können moderne Analysemethoden heutzutage einen halben Zuckerwürfel im Bodensee nachweisen“, so Müller. Er beklagt, dass in dem 130 Seiten starken Bericht von Mengen bzw. Konzentrationen kaum etwas zu finden ist.


Nach einem genaueren Blick auf einige Stoffe fasst er das Ergebnis in einem Satz zusammen: Die Mengen, die ein erwachsener Mensch jeden Tag sein ganzes Leben lang ohne Gefahr für seine Gesundheit zu sich nehmen könnte, liegen um das 100-, 1000- oder gar 10000-fache über den Konzentrationen, die das beauftragte Unternehmen während der gesamten Sammeldauer gefunden hat. „Wer minimalste Spuren von Pflanzenschutzmitteln, die um ein Vielfaches unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, als schockierend bezeichnet und sofortige Verbote fordert, macht den Menschen Angst und spaltet die Gesellschaft“, so Müller. Er stehe jedenfalls für einen faktenbasierten Austausch zur Verfügung.


Der Industrieverband Agrar (IVA) verurteilte die Studie ebenfalls als wissenschaftlich nicht valide. „Einerseits sind die nachgewiesenen Mengen so minimal, dass sie für Mensch und Tier unbedenklich sind und andererseits haben wir aus der Bio-Branche keine Hinweise erhalten, dass Landwirte aufgrund von Rückständen ihre Ernte nicht vermarkten konnten“, so IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.


Das sieht Gerald Wehde von Bioland e. V. anders. „Für Bio-Betriebe und konventionelle Erzeuger von Arzneipflanzen und Kräutern sind Wirkstoffbelastungen durch Ferntransport unkalkulierbare Risiken, die ihre Existenz gefährden können“, sagt er. „Verträge können nicht erfüllt werden, wenn Grenzwerte z.B. für Babynahrung überschritten oder erhöhte Anforderungen privatrechtlich vereinbart sind.“ Er fordert u.a. die zügige Einrichtung eines staatlichen Monitorings durch das BVL und eine Einschränkung bzw. ein Verbot vor allem von leicht flüchtigen Wirkstoffen.


Die Langfassungen der Statements finden Sie im Internet unterwww.topagrar.com/studie2020

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