Darf ich Ackerfuchsschwanz auch dann mit Glyphosat bekämpfen, wenn keine Mulch- oder Direktsaat folgt? Diese Frage kommt immer wieder auf.
Die Krux: Glyphosat darf ohne Mulch- oder Direktsaat nur gegen Problemunkräuter angewendet werden, die sich mit anderen ackerbaulichen Maßnahmen nicht bekämpfen lassen. Viele Länderdienststellen bezeichnen aber ausschließlich perennierende Unkräuter als Problemunkräuter. Zu diesen zählen ausdauernde Arten wie Ackerkratzdistel, Ampfer oder Ackerwinde – aber eben kein Ackerfuchsschwanz. Auf Anfrage von top agrar räumte das BMEL ein, dass „es hier tatsächlich keine universelle Antwort für ganz Deutschland gibt, außer der, dass die Länder beurteilen, was schwer zu bekämpfen ist. Gerade beim Ackerfuchsschwanz kommt es auf die lokalen Begebenheiten bzw. Resistenzen an.“ Die jeweilige Einschätzung obliegt in der Regel dem Pflanzenschutzdienst. Hier können Sie sich im Zweifel informieren, ob Sie z.B. Ackerfuchsschwanz auf einem Scheinsaatbett trotz vorheriger Pflugfurche mit Glyphosat bekämpfen dürfen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Darf ich Ackerfuchsschwanz auch dann mit Glyphosat bekämpfen, wenn keine Mulch- oder Direktsaat folgt? Diese Frage kommt immer wieder auf.
Die Krux: Glyphosat darf ohne Mulch- oder Direktsaat nur gegen Problemunkräuter angewendet werden, die sich mit anderen ackerbaulichen Maßnahmen nicht bekämpfen lassen. Viele Länderdienststellen bezeichnen aber ausschließlich perennierende Unkräuter als Problemunkräuter. Zu diesen zählen ausdauernde Arten wie Ackerkratzdistel, Ampfer oder Ackerwinde – aber eben kein Ackerfuchsschwanz. Auf Anfrage von top agrar räumte das BMEL ein, dass „es hier tatsächlich keine universelle Antwort für ganz Deutschland gibt, außer der, dass die Länder beurteilen, was schwer zu bekämpfen ist. Gerade beim Ackerfuchsschwanz kommt es auf die lokalen Begebenheiten bzw. Resistenzen an.“ Die jeweilige Einschätzung obliegt in der Regel dem Pflanzenschutzdienst. Hier können Sie sich im Zweifel informieren, ob Sie z.B. Ackerfuchsschwanz auf einem Scheinsaatbett trotz vorheriger Pflugfurche mit Glyphosat bekämpfen dürfen.