Als vogelvergrämende Zusatzbeizen werden unterschiedliche Produkte auf Basis des Wirkstoffs Ziram angeboten, wie z.B. Korit 420 FS oder Duvitt. Ziram gibt es aber auch in Kombination mit Nährstoffen oder Biostimulanzien unter anderen Namen. Am besten ist es, die konkrete Zusammensetzung dieser Zusatzbeizen explizit zu erfragen.
Aktuell darf Ziram in Deutschland nur sehr begrenzt über eine Notfallzulassung angebeizt werden. Daher wird es meist mit dem Saatgut importiert. In diesen Fällen gelten die in der deutschen Notfallzulassung formulierten Maßnahmen zur Risikominderung bei der Anwendung nicht. Diese besagen u.a., dass beim Einsatz von Korit-gebeiztem Saatgut sicherzustellen ist, dass in den nächsten beiden Kalenderjahren nicht noch einmal Ziram-behandeltes Saatgut auf der Fläche ausgesät wird. Solche Formulierungen in der Notfallzulassung geben durchaus zu denken. Zudem ist es erstaunlich, dass unterschiedliche Auflagen abhängig von der Herkunft gelten. Achten Sie daher unbedingt darauf, woher das behandelte Saatgut stammt und halten Sie sicherheitshalber die Auflagen der Notfallzulassungen ein.
Grundsätzlich ist die weitere Zulassungssituation für den Wirkstoff Ziram in der EU sehr undurchsichtig. Daher empfiehlt es sich, mit Ziram gebeiztes Saatgut aufzubrauchen. Denn im schlimmsten Fall darf man überlagertes Saatgut in 2022 nicht mehr aussäen. Es wäre dann als Sondermüll zu entsorgen.
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Als vogelvergrämende Zusatzbeizen werden unterschiedliche Produkte auf Basis des Wirkstoffs Ziram angeboten, wie z.B. Korit 420 FS oder Duvitt. Ziram gibt es aber auch in Kombination mit Nährstoffen oder Biostimulanzien unter anderen Namen. Am besten ist es, die konkrete Zusammensetzung dieser Zusatzbeizen explizit zu erfragen.
Aktuell darf Ziram in Deutschland nur sehr begrenzt über eine Notfallzulassung angebeizt werden. Daher wird es meist mit dem Saatgut importiert. In diesen Fällen gelten die in der deutschen Notfallzulassung formulierten Maßnahmen zur Risikominderung bei der Anwendung nicht. Diese besagen u.a., dass beim Einsatz von Korit-gebeiztem Saatgut sicherzustellen ist, dass in den nächsten beiden Kalenderjahren nicht noch einmal Ziram-behandeltes Saatgut auf der Fläche ausgesät wird. Solche Formulierungen in der Notfallzulassung geben durchaus zu denken. Zudem ist es erstaunlich, dass unterschiedliche Auflagen abhängig von der Herkunft gelten. Achten Sie daher unbedingt darauf, woher das behandelte Saatgut stammt und halten Sie sicherheitshalber die Auflagen der Notfallzulassungen ein.
Grundsätzlich ist die weitere Zulassungssituation für den Wirkstoff Ziram in der EU sehr undurchsichtig. Daher empfiehlt es sich, mit Ziram gebeiztes Saatgut aufzubrauchen. Denn im schlimmsten Fall darf man überlagertes Saatgut in 2022 nicht mehr aussäen. Es wäre dann als Sondermüll zu entsorgen.