Die aktuelle Düngeverordnung (DüV) schränkt die Herbstdüngung deutlich ein. In Raps und Wintergerste, für die eine ausreichende Herbstentwicklung für die Ertragsbildung von besonderer Bedeutung ist, ist aber eine begrenzte Düngung im Herbst unter Auflagen möglich. Folgende Punkte der DüV sind bei einer Herbstdüngung zu beachten:
Nach Ernte der letzten Hauptfrucht ist zu Raps und Wintergerste eine Stickstoff(N)-Düngung bei Bedarf nur nach Getreidevorfrucht erlaubt. Die Aussaat des Rapses muss bis zum 15.9. und die Saat von der Gerste bis zum 1.10. erfolgt sein.
Vor der Ausbringung von Düngemitteln ist der Düngebedarf auf der Ebene Schlag oder Bewirtschaftungseinheit zu ermitteln und zu dokumentieren.
Gedüngt werden darf bis in Höhe des N-Düngebedarfs, max. 30 kg/ha NH4 und 60 kg/ha N-Gesamt. Diese Grenze gilt nicht nur für organische Dünger, sondern auch für Mineraldünger! Einige Bundesländer, z.B. Niedersachsen, schränken auf langjährig organisch gedüngten Flächen (i.d.R. P-Gehalt im Boden > 3 mg P/100 g Boden CAL) oder auf humusreichen Böden (Humusgehalt > 4%) die Herbstdüngung zusätzlich ein.
Festmist von Huf- und Klauentieren (Rinder, Schweine, Pferde) sowie Kompost unterliegen nicht der 30/60er N-Regel und dürfen auch gestreut werden, wenn im Herbst kein Düngebedarf vorliegt. Die max. Menge muss sich am Bedarf der nächsten Hauptfrucht orientieren.
Eine Düngung auf Ackerland ist nur bis zum 1. Oktober möglich, die Sperrfrist gilt bis zum 31.01.
Alle organischen Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff (> 10% NH4-N Anteil) sind auf unbestelltem Acker unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten. In den roten Gebieten beträgt die Einarbeitungspflicht auf unbestelltem Acker eine Stunde.
Erfolgt eine Herbstdüngung zu Raps oder Gerste, ist diese auf den N-Bedarfswert im Frühjahr anzurechnen. Die im Frühjahr ausbringbare N-Menge verringert sich damit um diesen Anteil. Mineralische N-Dünger sind mit 100% anzurechnen. Bei organischen bzw. organisch-mineralischen Düngern gilt der verfügbare Stickstoff, also die Summe aus Nitrat- und Ammonium-N (NH4). Da in der Regel Nitrat in organischen Düngern kaum messbar vorliegt, entspricht der gemessene NH4-Gehalt dem verfügbaren N-Gehalt.
Rote Gebiete ab 2021
Ab dem Jahr 2021 wird in den roten Gebieten eine Herbstdüngung zu Raps und Gerste grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Bei begrenzter N-Menge (wie es in den roten Gebieten Realität werden wird), ist eine N-Düngung im Frühjahr in der Regel effektiver als eine Gabe im Herbst. Das belegen Versuche der LWK Niedersachsen (Übers. 1). Daher wird es zukünftig in diesen Regionen noch wichtiger alle pflanzenbaulichen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine ausreichende Herbstentwicklung zu ermöglichen und eine Herbstdüngung tatsächlich überflüssig zu machen.
Zu den ackerbaulichen Maßnahmen für einen optimalen Start zählen:
Eine intensivere Bodenbearbeitung fördert die N-Mineralisierung im Boden.
Eine optimale Kalkversorgung schafft gute Bedingungen für Bodenbakterien.
Durch eine gleichmäßige und tiefere Einarbeitung des Vorfruchtstrohes lässt sich eine kurzfristige N-Bindung durch die Strohrotte vermindern.
Damit die neue Saat den Bodenstickstoff optimal aufnehmen kann, empfiehlt es sich, die Durchwurzelbarkeit zu fördern. Die Bildung von Kluten und größeren festen Aggregaten gilt es zu vermeiden. Der hier enthaltene Stickstoff ist für die Pflanzen zunächst nicht verfügbar.
Eine größere Bedeutung hat unter der begrenzten Düngemenge der optimale Saattermin. Spätsaaten beinhalten die Gefahr, dass gerade bei knapper N-Versorgung die Entwicklung der Pflanzen im Herbst relativ schwach bleibt. Jedoch ist es auch keine Lösung, die Saattermine zukünftig einfach vorzuverlegen. Zum einen steigt die Gefahr der phytosanitären Probleme (z.B. Kohlfliege bei Raps, Schwarzbeinigkeit und Blattläuse bei Getreide). Zum anderen liegt das Risiko der Frühsaaten darin, dass die Pflanzen sich so weit entwickeln, dass sie auch Ertragsorgane anlegen. Ist die N-Versorgung dann begrenzt, kann dies dazu führen, dass die Pflanzen verstärkt mit Reduktionsprozessen reagieren.
Lüder Cordes, LWK Niedersachsen
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Die aktuelle Düngeverordnung (DüV) schränkt die Herbstdüngung deutlich ein. In Raps und Wintergerste, für die eine ausreichende Herbstentwicklung für die Ertragsbildung von besonderer Bedeutung ist, ist aber eine begrenzte Düngung im Herbst unter Auflagen möglich. Folgende Punkte der DüV sind bei einer Herbstdüngung zu beachten:
Nach Ernte der letzten Hauptfrucht ist zu Raps und Wintergerste eine Stickstoff(N)-Düngung bei Bedarf nur nach Getreidevorfrucht erlaubt. Die Aussaat des Rapses muss bis zum 15.9. und die Saat von der Gerste bis zum 1.10. erfolgt sein.
Vor der Ausbringung von Düngemitteln ist der Düngebedarf auf der Ebene Schlag oder Bewirtschaftungseinheit zu ermitteln und zu dokumentieren.
Gedüngt werden darf bis in Höhe des N-Düngebedarfs, max. 30 kg/ha NH4 und 60 kg/ha N-Gesamt. Diese Grenze gilt nicht nur für organische Dünger, sondern auch für Mineraldünger! Einige Bundesländer, z.B. Niedersachsen, schränken auf langjährig organisch gedüngten Flächen (i.d.R. P-Gehalt im Boden > 3 mg P/100 g Boden CAL) oder auf humusreichen Böden (Humusgehalt > 4%) die Herbstdüngung zusätzlich ein.
Festmist von Huf- und Klauentieren (Rinder, Schweine, Pferde) sowie Kompost unterliegen nicht der 30/60er N-Regel und dürfen auch gestreut werden, wenn im Herbst kein Düngebedarf vorliegt. Die max. Menge muss sich am Bedarf der nächsten Hauptfrucht orientieren.
Eine Düngung auf Ackerland ist nur bis zum 1. Oktober möglich, die Sperrfrist gilt bis zum 31.01.
Alle organischen Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff (> 10% NH4-N Anteil) sind auf unbestelltem Acker unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten. In den roten Gebieten beträgt die Einarbeitungspflicht auf unbestelltem Acker eine Stunde.
Erfolgt eine Herbstdüngung zu Raps oder Gerste, ist diese auf den N-Bedarfswert im Frühjahr anzurechnen. Die im Frühjahr ausbringbare N-Menge verringert sich damit um diesen Anteil. Mineralische N-Dünger sind mit 100% anzurechnen. Bei organischen bzw. organisch-mineralischen Düngern gilt der verfügbare Stickstoff, also die Summe aus Nitrat- und Ammonium-N (NH4). Da in der Regel Nitrat in organischen Düngern kaum messbar vorliegt, entspricht der gemessene NH4-Gehalt dem verfügbaren N-Gehalt.
Rote Gebiete ab 2021
Ab dem Jahr 2021 wird in den roten Gebieten eine Herbstdüngung zu Raps und Gerste grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Bei begrenzter N-Menge (wie es in den roten Gebieten Realität werden wird), ist eine N-Düngung im Frühjahr in der Regel effektiver als eine Gabe im Herbst. Das belegen Versuche der LWK Niedersachsen (Übers. 1). Daher wird es zukünftig in diesen Regionen noch wichtiger alle pflanzenbaulichen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine ausreichende Herbstentwicklung zu ermöglichen und eine Herbstdüngung tatsächlich überflüssig zu machen.
Zu den ackerbaulichen Maßnahmen für einen optimalen Start zählen:
Eine intensivere Bodenbearbeitung fördert die N-Mineralisierung im Boden.
Eine optimale Kalkversorgung schafft gute Bedingungen für Bodenbakterien.
Durch eine gleichmäßige und tiefere Einarbeitung des Vorfruchtstrohes lässt sich eine kurzfristige N-Bindung durch die Strohrotte vermindern.
Damit die neue Saat den Bodenstickstoff optimal aufnehmen kann, empfiehlt es sich, die Durchwurzelbarkeit zu fördern. Die Bildung von Kluten und größeren festen Aggregaten gilt es zu vermeiden. Der hier enthaltene Stickstoff ist für die Pflanzen zunächst nicht verfügbar.
Eine größere Bedeutung hat unter der begrenzten Düngemenge der optimale Saattermin. Spätsaaten beinhalten die Gefahr, dass gerade bei knapper N-Versorgung die Entwicklung der Pflanzen im Herbst relativ schwach bleibt. Jedoch ist es auch keine Lösung, die Saattermine zukünftig einfach vorzuverlegen. Zum einen steigt die Gefahr der phytosanitären Probleme (z.B. Kohlfliege bei Raps, Schwarzbeinigkeit und Blattläuse bei Getreide). Zum anderen liegt das Risiko der Frühsaaten darin, dass die Pflanzen sich so weit entwickeln, dass sie auch Ertragsorgane anlegen. Ist die N-Versorgung dann begrenzt, kann dies dazu führen, dass die Pflanzen verstärkt mit Reduktionsprozessen reagieren.