Der Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) schlägt in seinem neuen Positionspapier vor, die Richtwerte für Phosphor in den Gehaltsklassen A bis E auf Acker- und Grünland zu senken. Einschneidend sind dabei die neuen Werte für die Gehaltsklasse C. Sie sollen von derzeit 4,5 bis 9,0 auf 3,0 bis 6,0 mg CAL-P/100 g Boden sinken.
Diese Änderung hat es in sich. Denn die einzelnen Bundesländer setzen die bisherigen Richtwerte der VDLUFA von 1997 in ihren Empfehlungen teilweise sehr unterschiedlich um, wie die Werte für die Gehaltsklasse C in Übersicht 1 und 2 zeigen. Je nach Bundesland liegen demnach die neuen P-Richtwerte deutlich unter den bisher empfohlenen. Am stärksten betrifft dies Schleswig-Holstein, das 7,4 bis 14,0 mg CAL-P/100 g Boden empfiehlt und Niedersachsen mit 5,0 bis 10,0 mg. Aber auch alle anderen Bundesländer empfehlen heute höhere P-Werte als Orientierung für die Düngung.
Die hohe Ertragsfähigkeit der Kulturen sieht die VDLUFA unter den vorgeschlagenen geänderten Richtwerten auch unter ungünstigsten Umweltbedingungen (z. B. sehr kaltes Frühjahr) für gewährleistet. Dazu müssten sich die Landwirte an das halten, was nach der guten landwirtschaftlichen Praxis wichtig für die P-Verfügbarkeit ist, wie
- den optimalen pH-Wert einhalten,
- Phosphor-Dünger einarbeiten,
- P-Dünger platzieren (Unterfußdüngung, wie z. B. bei Mais),
- die Höhe der P-Düngung an den spezifischen Bedarf der Kulturen anpassen,
- die richtige P-Düngerform verwenden und zwar voll aufgeschlossene P-Dünger (wasserlösliche bzw. ammon-citratlösliche),
- die P-Verfügbarkeit aus Wirtschaftsdüngern mit 100 % ansetzen und
- den Boden ganzjährig bedecken, um Erosion (P-Austrag) zu verhindern.
Als weitere notwendige Schritte schlagen die VDLUFA-Experten vor, die Düngebedarfsprognosen abhängig von Bodenart, pH-Wert und Standort zu überprüfen und die P-Düngungsempfehlungen zu bestimmten Fruchtfolgegliedern anzupassen. Auch sollen bei der Untersuchung der Bodenproben (P-Extraktion) die nachlieferbaren organischen und anorganischen Phosphor-Verbindungen künftig berücksichtigt werden. Dies betrifft auch die verfügbaren P-Mengen im Unterboden.
Was heißt das für die Praxis? Werden die vorgeschlagenen P-Richtwerte zum neuen Maßstab der Düngung, wird dies besonders für Landwirte in viehstarken Regionen Konsequenzen haben, vor allem auch mit der Novelle der DüngeVO. Denn dann werden deutlich mehr Böden als „überversorgt“ eingestuft. Betriebe auf schlechteren Standorten haben ebenfalls das Nachsehen. Sie werden sich schwerer tun, das Ertragspotenzial auszuschöpfen.
Das komplette Positionspapier finden Sie unter www.topagrar.com/vdlufa Lesen auch den Beitrag ab Seite 64.