Die Entscheidung über die weitere Zulassung von Glyphosat trifft die EU-Kommission voraussichtlich am 18./19. Mai. Die Bundesregierung will dabei diesmal zustimmen. Das geht aus einem Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) an die zuständige Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission hervor. Darin heißt es: „... mit einer Zustimmung möchte Deutschland dazu beitragen, das Verfahren der Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat im Sinne des deutschen Bewertungsberichts erfolgreich abzuschließen.“ Das BMEL macht dies aber von folgenden Einschränkungen abhängig:
- die indirekten Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu beachten,
- Tallowamine als Beistoff auszuschließen (in Deutschland seit 2011 verboten),
- die Sikkation in Getreide auszuschließen (in Deutschland bereits verboten).
Diese Position soll mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt sein, heißt es aus dem BMEL. Im politischen Entscheidungsprozess spricht man außerdem darüber, Glyphosat nur noch für sieben statt 15 Jahre weiter zuzulassen und die private Anwendung zu streichen.
So hatte das Europaparlament am 13. April nur noch für eine Verlängerung von sieben Jahren gestimmt. Das Votum ist für die EU-Kommission jedoch nicht bindend. Es bleibt also spannend, wie sie im Mai entscheiden wird. Grüne, Linke und Umweltschützer werden weiter alles daran setzen, dass Glyphosat verboten wird.
Die Genehmigung des Wirkstoffs läuft Ende Juni 2016 aus. Fällt die Entscheidung über eine Wiedergenehmigung nicht rechtzeitig vorher, könnte Glyphosat ab Juli wegfallen.