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Welche Folgen haben die neuen P-Richtwerte?

Lesezeit: 4 Minuten

Sinkende P-Gehaltsklassen werden die P-Düngung weiter begrenzen. Lässt sich das Ertragsniveau dann noch halten?


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Für die Phosphor-Gehaltsklassen im Boden von Acker und Grünland gibt es nun neue Richtwerte. Diese hat der Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) kürzlich festgelegt. Für die optimale Gehaltsklasse C gelten statt 4,5 bis 9,0 nun 3,1 bis 6,0 mg CAL-P/100 g Boden. Einen Vergleich der neuen und bisherigen Werte entnehmen Sie der Übersicht 1. Doch sind diese Richtwerte bindend?


Noch kein Gesetz!

Klare Antwort ist: Nein! Der herausgegebene Standpunkt der VDLUFA ist vielmehr eine Empfehlung für die Bundesländer. Ob und inwieweit sich die Länderdienststellen daran anlehnen, ist noch offen.


Bislang haben die einzelnen Bundesländer die VDLUFA-Richtwerte (Standpunkt von 1997) sehr unterschiedlich in ihren Empfehlungen umgesetzt, wie die Werte für die Gehaltsklasse C in Übersicht 2 deutlich zeigen.


Die „Überarbeitung“ der P-Richtwerte steht im Übrigen nicht direkt im Zusammenhang mit der neuen Düngeverordnung (DüV). Die verschärften Düngeregeln begrenzen den betrieblichen Bilanzüberschuss im 6-jährigen Mittel auf 10 kg/ha. Indirekt können sich veränderte Gehaltsklassen aber schon auswirken. Das wäre der Fall, wenn über die Länderermächtigung sogenannte Rotgebiete ausgewiesen werden, in denen man nur noch nach Bedarf düngen darf. Ab dann würden die neuen Richtwerte ins Spiel kommen. Derzeit darf man auf hoch versorgten Böden (Gehaltsklasse D und E) noch nach Abfuhr düngen.


Warum die Absenkung?

Die VDLUFA begründet die Anpassungen – die sie in den letzten Jahrzehnten bereits mehrfach vorgenommen hat – wie folgt:


  • Zahlreiche P-Düngeversuche hätten ergeben, dass eine Absenkung der Richtwerte auf Ackerbaustandorten und auf Grünland ohne Ertragsverlust möglich sei, vor allem, wenn produktionstechnische Anpassungen erfolgen.
  • Bereits die bis Mitte der 1990er-Jahre durchgeführten Phosphordüngeversuche (Standpunkt 1997) hätten niedrigere Werte erlaubt, wenn auf eine Risikominimierung für „vereinzelte“ Situationen verzichtet worden wäre.
  • Ökonomische Auswertungen würden zeigen, dass ein Aufdüngen der Böden von Gehaltsklasse B auf das bisherige C-Niveau nicht nötig sei.


Um zu gewährleisten, dass die geänderten Richtwerte auch in ungünstigen Jahren, wie z.B. in kalten Frühjahren, die Erträge nicht negativ beeinflussen, schlagen die VDLUFA-Experten mehrere Maßnahmen vor. Dazu zählen


  • die Einhaltung eines optimalen pH-Wertes (steigert die P-Verfügbarkeit),


  • die Einarbeitung von Phosphordüngern auf Ackerland vor der Saat,


  • das Platzieren von P-Düngern (Unterfußdüngung bei Mais, Düngerplatzierung bei Getreide und Raps),


  • die Wahl von P-Düngern mit guter Pflanzenverfügbarkeit und


  • die P-Düngung in der Fruchtfolge am besten vor Kartoffeln, Mais, Rüben, Raps und Leguminosen.


Zudem empfehlen die Experten Erosionsschutzmaßnahmen, den Anbau von Zwischenfrüchten (P-Mobilisierung für die Folgefrucht) und das Vermeiden von Bodenverdichtungen, weil die P-Verfügbarkeit vom Wurzelwachstum abhängt.


Welche Folgen?

Sollten sich die Bundesländer an den VDLUFA-Standpunkt anlehnen, werden künftig mehr Böden als hoch versorgt eingestuft. Rutscht ein Standort dadurch z.B. von Gehaltsklasse C in D, wirkt sich das auf die Düngestrategie aus. Liegt eine Fläche dann nach der Länderermächtigung in einem Rotgebiet, wäre generell nur noch eine Düngung nach Bedarf möglich. Das heißt: Im Extremfall wäre auf Böden, die in Gehaltsklasse E liegen, ein Einsatz von Wirtschaftsdüngern verboten.


Treffen wird das insbesondere Landwirte in viehstarken Regionen. Aber auch Betriebe, die auf schlechten Standorten wirtschaften, haben das Nachsehen. Sie werden sich schwerer tun, das Ertragspotenzial auszuschöpfen.


Das Kernproblem ist laut Berater Dr. Hansgeorg Schönberger, N.U. Agrar GmbH, Folgendes: Auf Standorten mit genug Wasser für die P-Aufnahme, optimalem pH-Wert, Böden mit intensiver Bewurzelung und guter Struktur oder bei frühem, zügigem Vegetationsbeginn reichen die niedrigeren P-Gehalte im Boden aus, um nachhaltig hohe Erträge zu erzielen. Auf Standorten mit weniger günstigen Voraussetzungen aber nicht. Die Grenzwerte müssten seiner Ansicht nach differenzierter an die Standortverhältnisse angepasst werden.


Die Abstimmung, ob die Bundesländer dem VDLUFA-Standpunkt folgen werden, läuft zurzeit.Kontakt:


matthias.broeker@topagrar.com

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