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Wirkstoff-Verluste durch neue EU-Zulassung

Lesezeit: 2 Minuten

Im Prinzip haben wir heute eine doppelte Zulassung. Zunächst bewerten auf EU-Ebene die Mitgliedsstaaten und die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) einen Wirkstoff. Alle genehmigten Wirkstoffe sind in einer Positiv-Liste (Annex 1) gelistet. In der Regel ist die Genehmigung auf zehn Jahre befristet. Erst nach der Annex 1-Listung kann eine Zulassung auf nationaler Ebene erfolgen. Trotz der zonalen Zulassung können die Mitgliedsstaaten aber nationale Besonderheiten berücksichtigen und entsprechend risikomindernde Auflagen festlegen.


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Obwohl Pflanzenschutzmittel in Deutschland bereits einem strengen Zulassungsverfahren unterliegen, hat die EU mit der Verordnung neue Ausschlusskriterien (Cut-off) zur Wirkstoffbewertung eingeführt. Beurteilt wird heute nach dem Vorsorgeprinzip. Dabei wird versucht, die mögliche Gefahr des unverdünnten Wirkstoffs für Mensch, Tier und Umwelt zu beurteilen. Den risikobasierten Ansatz hat die EU aufgegeben. Er berücksichtigte die Anwendungsbedingungen (verdünnte Spritzbrühe) und den Nachweis eines sicheren Einsatzes für Anwender, Verbraucher und Umwelt.


Stattdessen hat die EU verschiedene Ausschlusskriterien, sogenannte Cut-off-Kriterien, festgelegt. Dabei kann das Kriterium „Wirkung auf den Hormonhaushalt“ (endokrine Wirkung) für viele Pflanzenschutzmittel dramatische Folgen haben. Nur der Verdacht auf eine schädliche hormonelle Wirkung reicht bereits für eine Nichtzulassung aus. Wirkstoffe, die unter Cut-off-Kriterien fallen, sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Betroffen sind nahezu alle Azol-Wirkstoffe, mit Ausnahme von Prothioconazol, Propiconazol und Difenoconazol.


Allerdings ist die hormonelle Wirkung der Azole unterschiedlich ausgeprägt. Eine genaue Einschätzung mit Daten und Fakten durch die Behörden ist bislang nicht verfügbar. Allgemein werden Epoxiconazol und Prochloraz momentan als besonders kritisch eingestuft.


Weitere Verluste:

Zudem werden durch die vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln weitere Azole auf der Strecke bleiben. Diese hat die EU im Jahr 2009 eingeführt. Vorgesehen ist, dass Wirkstoffe, die zwar alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber bestimmte ungünstigere Stoffeigenschaften mit Blick auf die Gesundheit und Umwelt haben, als „zu ersetzende Wirkstoffe“ deklariert werden. Pflanzenschutzmittel mit solchen „Substitutionskandidaten“ dürfen nur zugelassen werden, wenn es keine wirtschaftlichen, praktikablen Alternativen gibt, die deutlich sicherer für Mensch und Umwelt sind. Mittlerweile existiert eine Liste mit 77 Wirkstoffen, die aber nur als vorläufige Liste zu betrachten ist.

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